Jurastudium in der Literatur

Über „Literarische Streifzüge durch die Geschichte der Juristenausbildung in Deutschland“ schrieb Bodo Pieroth, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Münster, in der Festschrift für Werner Frotscher („Staat - Wirtschaft - Gemeinde“, hrsg. von Gornig et. al., Berlin 2007). Pieroth verwendet Äußerungen von Dichterjuristen über ihr Studium, um die Entwicklung der juristischen Ausbildung vom Ende des 18. Jahrhunderts bis ins 20. Jahrhundert hinein zu beschreiben. Zu Wort kommen Schriftsteller wie Goethe, Heine, Hebbel oder Tucholsky. Dass dabei Goethes Satz Studium juris longe praestantissimum est - Das Studium der Rechtswissenschaft ist das herrlichste. vereinzelt bleibt, dürfte kaum überraschen. Zu schlecht ist das Verhältnis der Literaten zum „Brotstudium“ Jura. Besonders interessant ist aber, was Pieroth über die Entwicklung der Juristenausbildung schreibt. Er widmet sich hier vor allem der in Preußen herrschenden Trennung zwischen Theorie und Praxis. Diese führte dazu, dass auf ein dreijähriges Studium eine vierjährige Vorbereitungszeit (dem heutigen Referendariat vergleichbar) folgte. Die meisten Studenten nahmen das Studium deshalb nicht ernst und verbrachten ihre Zeit lieber mit Reisen, Wanderungen und Kneipen. Da die Prüfungen aber dennoch bestanden sein wollten, entstanden so die ersten Repetitoren. Pieroths Einschätzung dürfte dabei durchaus zutreffend sein: An der Tatsache, dass man mit dem beim Repetitor gewonnenen Rechtsanwendungswissen das Examen gut bestehen kann, und an der daraus folgenden Diskrepanz zwischen dem Anspruch eines wissenschaftlichen Studiums und der Realität eines Einpaukexamens hat sich übrigens bis heute nichts geändert. Auch auf juristische Prüfungen, insbesond…

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Themen: Studium , Jura , Goethe , Schriftsteller , Werner , Lektüre

Erschienen 5. Januar 2012 auf http://de-lege-lata.blogspot.com.

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