Jura und Wissenschaft

Über die Wissenschaftlichkeit des Jurastudiums habe ich ja bereits vor ein paar Tagen geschrieben. Nun hat Professor Christoph Möllers gestern im Verfassungsblog acht Thesen zu diesem Thema formuliert. Einige Punkte davon halte ich für sehr wichtig. Zum Staatsexamen schreibt Möllers: Das Staatsexamen verkoppelt das Rechtsystem mit der Rechtswissenschaft. Durch das Examen bekommt die deutsche Rechtswissenschaft eine besondere gesellschaftliche Relevanz und relativ großen gesellschaftlichen Einfluss. Zugleich ist die Examensfixierung ein großes Hindernis für die Verwissenschaftlichung der Disziplin. (...) Was tun, wenn man das Examen nicht abschaffen will? Die Theorie ins Staatsexamen packen und das bedeutet: Wissenschaftsfähige Nebengebiete wie Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Rechtssoziologie und Rechtspolitik als Pflichtfächer zu definieren und zum Prüfungsstoff zu machen. „Recht im Kontext“ muss in die Prüfung. Die Rückwirkungen auch für die Forschung wären immens. Dass die Grundlagenfächer eine größere Rolle spielen und stärker mit der Rechtsdogmatik verknüpft werden müssen, habe ich ja bereits gefordert. Ich denke jedoch, dass die Rechtsdogmatik Kern des Staatsexamens sein sollte. Die Aufgabe des Juristen ist eben vor allem die Anwendung des Gesetzes auf Fälle. Die Nebengebiete könnten dabei durch (eher theoriefokussierte) Zusatzfragen abgedeckt werden, sodass auch ein Prüfungsanreiz entsteht, diese Gebiete zu behandeln. Des Weiteren gebe ich Möllers Recht, wenn er eine Reduzierung der Studienplätze fordert. Dies würde die Fakultäten entlasten und Kapazitäten für Lehre und Forschung frei machen. Nur so können die Lehrbedingungen verbessert werden. Sieht man sich die hohe Abbrecherquote an, erscheint die große Anzahl an Anfangsstudienplätzen ohnehin als geradezu irrwitzig. Deshalb wäre es sinnvoll, von vornherein weniger Studenten zum Studium zuzulassen. Dabei könnte auch darüber nachgedacht werden, außer der Abiturnote noch andere Kriterien für die Zulassung zu bestimmen, um sicherzustellen, dass den Studenten Jura liegt und sie ihr Studium möglichst erfolgreich beenden werden. Zum Praxisbezug des Jurastudiums schreibt Möllers: Die Ausbildung ist zu wenig theoretisch – sie ist aber zugleich zu wenig praktisch. Die einzige Prüfungstechnik, die wirklich Ähnlichkeit mit der juristischen Praxis hat, die Fall-Hausarbeit, tritt gegenüber Klausuren mehr und mehr zurück. (...) Neben einer Verknappung der Studienplätze wäre mehr Phantasie bei der Ausgestaltung der Lehrveranstaltungen gefragt: Moot Courts sind hier ein wichtiges Vorbild, die Einführung von Law Clinics, die Lehre von juristischen Schreiben jenseits des armseligen so genannten „Gutachtenstils“ – auch Gutachten können gut geschrieben sein – wären andere. D…

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Themen: Studium , Jura , Staatsexamen , Halte , Debatte

Erschienen 10. Januar 2012 auf http://de-lege-lata.blogspot.com.

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