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Jura-Studium absetzbar

am 03.03.2006 von Handakte WebLAWg

Aufwendungen für ein unmittelbar im Anschluss an das Abitur begonnenes Jura-Studium sind als vorab entstandene Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar. Dies hat der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 19.1.2006 (Az.: 10 K 3712/04) entschieden. Die Entscheidung betraf das Jahr 2001. Der Senat schloss sich der Auffassung …

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Erststudium und Werbungskosten

Blickpunkt Recht & Steuern / Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme Werbungskosten sein, sofern sie beruflich veranlasst sind. Es kommt für die steuerliche Berücksichtigung nicht darauf an, ob ein neuer, ein andere…

Neues von den (Aus-) Bildungskosten

STEUERRECHT / BFH Urteil vom 20. Juli 2006 - VI R 26/05 Pressemeldung des Bundesfinanzhofs Nr. 39 vom 23.08.2006: “Aufwendungen für ein Erststudium können Werbungskosten sein Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können Aufwendungen…

Aufwendungen für das Fällen von Birken wegen Pollenallergie absetzbar

Recht und Alltag / Nach der Entscheidung des 11. Senats des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 02.03.2006 (Az.: 11 K 2589/05 E) sind Aufwendungen in Höhe von rund 8.000 Euro für das Fällen von 67 Birken aufgrund einer Birkenpollenallergie der Tochter als außergew…

BFH:Aufwendungen für ein Erststudium können Werbungskosten sein

Steuerblog / Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme Werbungskosten sein, sofern sie beruflich veranlasst sind. Es kommt für die steuerliche Berücksichtigung nicht darauf an, ob ein neuer, ein…

Pendlerpauschale bald entschieden

Steuerpraxis / Eine lange ersehnte Entscheidung steht nun kurz bevor: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 10. September die Normenkontrollanträge des Finanzgerichts Niedersachsen, des Finanzgerichts des Saarlandes sowie des Bundesfinan…

Berufsbezogene Ausbildung auf allgemein bildenden Schulen

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Besuch allgemein bildender Schulen kann nach Ansicht des Bundesfinanzhofs keine berufsbezogene Ausbildung sein. Aufwendungen für den Besuch einer Fachoberschule sind nicht als vorab entstandene Werbungskosten steuerlich abziehbar, sondern ledigl…

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Rainer Langenhan

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