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Jura-Noten

am 26.02.2008 von chris.blog » Jura

In Hannover steht ein Jura-Professor vor Gericht, der gegen Geld, bei Frauen auch gegen gewisse andere Gefälligkeiten, gute Noten und Doktortitel vergeben haben soll. Die BILD titelt:

„Nach dem Sex gab ihr der Prof. ein ‚voll befriedigend‘ “

Die falsche Schreibweise der Note „vollbefriedigend“ entstellt ein wenig den Sinn und führt zu einer falschen Aussprache. Der Leistungen des Prüflings waren eben nicht „voll befriedigend“ (ey, Alter!), sondern „vollbefriedigend“. Schon daran erkennt man, dass der Redakteur mit Jura nichts am Hut hat.
Aber auch sonst sind Jura-Noten eine Geschichte voller Missverständnisse. Mit diesem Blogeintrag hier möchte ich endgültige Klarheit verschaffen allen Menschen da draußen, die mit juristischer Ausbildung nichts zu tun haben; die Jurastudenten unter euch, die nicht mehr alle paar Wochen jemandem erklären wollen, warum sie sich über ihr Vollbefriedigend gerade so freuen, dürfen und sind sogar dazu aufgerufen, ihre Mitmenschen auf diesen Blogeintrag hier zu verweisen.
Die Notenskala in Jura reicht von 0 bis 18. Dabei ergibt sich zunächst einmal die folgende Bedeutung:

0 (ungenügend): eine völlig unbrauchbare Leistung
1-3 (mangelhaft): eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung
4-6 (ausreichend): eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Leistungen noch entspricht
7-9 (befriedigend): eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht
10-12 (vollbefriedigend): eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
13-15 (gut): eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
16-18 (sehr gut): eine besonders hervorragende Leistung

Was diese Definitionen nicht verraten: Der König ist man schon mit einem Vollbefriedigend, das Studenten und Referendare auch liebevoll …

voll befriedigend am 11.03.2008 um 18:11 Uhr:

Das mit dem "voll befriedigend" scheinst Du echt nicht verstanden zu haben.

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