Jungs Regeln stehen über dem Grundgesetz
Verteidigungsminister Franz-Josef Jung würde ein entführtes Flugzeug abschießen lassen, auch wenn Unbeteiligte an Bord sind. Dem Focus sagte Jung:
Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen.
Hierzu hat sich das Bundesverfassungsgericht auch schon geäußert:
Auch wenn sich im Bereich der Gefahrenabwehr Prognoseunsicherheiten vielfach nicht gänzlich vermeiden lassen, ist es unter der Geltung des Art. 1 Abs. 1 GG schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich wie die Besatzung und die Passagiere eines entführten Luftfahrzeugs in einer für sie hoffnungslosen Lage befinden, gegebenenfalls sogar unter Inkaufnahme solcher Unwägbarkeiten…
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Erschienen 16. September 2007 auf http://www.lawblog.de.
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Verteidigungsminister Jung würde ein entführtes Flugzeug, das für Terror-Angriffe benutzt werden soll, notfalls auch ohne gesetzliche Grundlage abschie�en lassen. �Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen�.

