Nachtr??gliche Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafrecht
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Berlin (Reuters) - Jugendliche Schwerverbrecher sollen für immer eingesperrt werden können. Voraussetzung ist, dass von ihnen auch nach einer langen Haftstrafe eine große Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Der Bundestag beschloss am Freitag die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung für Straftäter, die mindestens sieben Jahre Jugendhaft abgesessen haben und mit großer Wahrscheinlichkeit weitere schwere Verbrechen begehen werden.
Justizministerin Brigitte Zypries sagte, die Maßnahme dürfe nur die Ultima Ratio in Einzelfällen sein, wenn die Allgemeinheit vor Schwerstverbrechern nicht anders zu schützen sei. Für junge Täter sei die Sicherungsverwahrung ein besonders scharfer Eingriff, weil die Prognose bei ihnen ausgesprochen schwierig sei. Daher seien die Hürden noch höher gesetzt worden als bei Erwachsenen, außerdem müsse die Sicherungsverwahrung jedes Jahr statt alle zwei Jahre überprüft werden. Anders als bei Erwachsenen soll die Sicherungsverwahrung auch nicht bereits im Urteil angeordnet werden können, um den Jugendlichen die Chance zu einer positiven Entwicklung während der Haftzeit zu geben.
Die Opposition kritisierte das Gesetz. Der Linkspolitiker Wolfgang Neskovic erinnerte an den Film "Minority Report", in dem Mörder mit der Hilfe von Hellsehern schon vor Begehung der Tat gefasst und bestraft werden. Niemand könne aber die Entwicklung eines jungen Straftäters mit ausreichender Sicherheit vorhersagen, um ihn für immer einzusperren. "Jeder Mensch ist und bleibt Träger von Chance und Risiko", betonte Neskovic. Der FDP-Politiker Jörg van Essen stellte die Notwendigkeit des Gesetzes infrage, da es keinen dramatischen Anstieg der Morde mit jugendlichen Tätern gebe.
Bisher liegt die Höchststrafe für jugendliche Straftäter bei zehn Jahren Haft. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.
Erschienen 20. Juni 2008 bei http://www.reuters.com.
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