Arbeitsgemeinschaft Jugendstrafrecht tagt im Ministerium der Justiz
Die Rechtsanwäldin | 18. November 2009 — Justizminister Heinz Georg Bamberger begrüßte heute die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft Jugendstrafrecht im…
Justizminister Heinz Georg Bamberger sprach sich im Rahmen eines Vortrags bei der Katholischen Akademie Trier gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts aus. "Die wiederholten Forderungen nach schärferen Sanktionen waren immer wieder Gegenstand rechtspolitischer Diskussionen und Gesetzesinitiativen. Sie haben sich aus guten Gründen nicht durchsetzen können", so Bamberger. Bamberger lehnte in seinem Vortrag den sogenannten "Warnschussarrest", die Forderung nach der Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende sowie die Anhebung der Höchstgrenze der Jugendstrafe von zehn auf 15 Jahre ab. "Ich sehe in dem 'Warnschussarrest' keine sinnvolle jugendgerichtliche Sanktion. Auch die wiederholt erhobene Forderung nach der vermehrten Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende ist alles andere als überzeugend und vor dem Hintergrund des geltenden Rechts auch überflüssig. Die Anhebung der Höchstgrenze der Jugendstrafe führt gerade nicht zu einer erhöhten abschreckenden Wirkung. Ein Straftäter, der trotz einer drohenden zehnjährigen Haft zur Tat entschlossen ist, wird sich auch von einer fünf Jahre höheren Strafobergrenze nicht abschrecken lassen." Verfehlt wäre nach Ansicht von Bamberger auch die Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit. "Der Versuch, die Probleme der Jugendkriminalität durch eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze zu lösen, käme einer 'Kapitulationserklärung' der Kinder- und Jugendhilfe gleich." Eine allgemeingültige Grenzziehung für den Zeitpunkt des Eintritts der Verantwortungsreife lasse sich ohnehin nicht verlässlich bestimmen, so der Minister weiter. Bedenken äußerte der Justizminister weiterhin gegen die seit 2008 bestehende Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung auch für nach Jugendstrafrecht verurteilte Straftäter. Das Jugendstrafrecht müsse in erster Linie mögliche Fehlentwicklu…
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. März 2010 auf http://rechtsanwaeldin.blogspot.com.
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Vier Strafverteidiger | 15. Februar 2009 — 11 EURO pro Tag, und dann werden oft noch Teilbeträge für die höchst gesunde und nährreiche Verpflegung in Anrechnung gebracht,…
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