Jugendmedienschutzstaatsvertrag: FSM oder USK zuständig für Onlinespiele?

Der Markt für Onlinerollenspiele ist am boomen, die Situation rund um den Jugendschutz jedoch ein kleiner Scherbenhaufen. Anbieter von Browserspielen stehen schon “unter Beschuss”, Anbieter von clientbasierter Spielen werden sicher bald folgen. § 5 JMStV ist dabei sehr kurz und hilft nur wenig weiter:

Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.

Wann ist dies aber der Fall bei Onlinerollenspielen? Die eigentlich einfache Antwort in einem persönlichen Gespräch mit dem FSM e.V.: “Das soll eben der Jugendschutzbeauftragte entscheiden”. Eine tolle Antwort. Wer von diesen Jugendschutzbeauftragten hat denn wirklich die medienpsychologische Vorbildung, um dies für ein komplexes Onlinerollenspiel zu beantworten?

Tuen sich Fragezeichen bei dieser provokanten Frage auf? Es gibt doch die USK, die normalerweise Computerspiele prüft? Richtig, nur ist diese nur für datenträgergebundene Spiele verantworten, was bei Free-To-Play Onlinespielen oder Rollenspielen nicht der Fall ist; diese schiebt die Veran…

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Themen: Computerspiele , Spielebranche , Fsm , Usk

Erschienen 5. September 2008 auf http://www.behrmannhaertel.de.

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