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Jugendliche sitzen länger - und nach BWIS I rascher

am 15.05.2006 von http://www.strafprozess.ch

Unter diesem Titel stellt die Solothurner Zeitung auf der Frontseite das neue eidgenössische Strafrecht vor, das ab 2007 auch im Kanton Solothurn eingeführt wird - sofern der Kantonsrat morgen Dienstag einwilligt.Zugunsten einer künftig etwas seriöseren Berichterstattung durch die Solothurner Zeitung bleibt zu hoffen, dass der Kantonsrat nicht einwilligen wird.Die Gunst der Stunde nutzt der Chefredaktor desselben Blatts, der nach Basel folgendes zum Hooligan-Gesetz vorschlägt: Die Verfechter des Referendums sollten sich überlegen, ob sie den Datenschutz tatsächlich als höchstes Gut betrachten wollen.Ein Blick in die Vorlage würde ihm zeigen, dass es bei BWIS I bei weitem nicht nur um Datenschutz geht. Nach BWIS I sitzen Jugendliche zwar nicht länger, dafür aber rascher und ohne richterliche Kontrolle. (vgl. dazu meine früheren Beiträge hier und hier oder die Unterlagen des BJ).

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Update 2: BWIS I - Null Respekt vor der Verfassung

strafprozess / Unklar, problematisch, unverhältnismässig, titelt die NZZ ein Interview mit Bruno Baeriswyl zum Hooligan-Gesetz (BWIS I). Noch deutlicher als Baeriswyl hat sich Prof. Dr. Markus Schefer geäussert: Ein Präjudiz für Verfassungsverletzungen Damit…

Verfassungswidriges Gesetz soll verfassungskonform werden

strafprozess / Wir erinnern uns: Mit BWIS I hat der Gesetzgeber ein m.E. offensichtlich verfassungswidriges Gesetz gegen Hooliganismus (vgl. BWIS in der aktuell geltenden Fassung) in Kraft gesetzt und mit einer zeitlichen Befristung zum Ausdruck bringen wollen, da…

Hooligan-Gesetz per 1.1.07 in Kraft

strafprozess / Gemäss heutiger Mitteilung des EJPD tritt das Hooligangesetz (BWIS I) zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft. S. dazu auch die Berichterstattung in der NZZ und meine füheren Beiträge, zuletzt hier.…

Ausser einer beleidigten Beamtenseele kein Schaden

strafprozess / Dies ist gemäss Solothurner Tagblatt der Kommentar des Bundeshaus-Journalisten der Weltwoche zu seinem Strafverfahren wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB). Der Journalist hat ein Strafmandat des Untesuchungsricht…

BWIS I: Referendumskomitee

strafprozess / Das Referendumskomitee gegen das Hooligangesetz (s. meine früheren Beiträge, z.B. hier) ist gegründet. Es besteht gemäss Angaben auf dessen Website aus Vertretern verschiedener Fangruppierungen von Fussball- und Eishockeyvereinen aus der ganzen…

BWIS II - zweiter Anlauf

strafprozess / Nachdem Bundesrat Blocher den ersten Vorentwurf zur Revision des BWIS zur Überarbeitung an das Bundesamt für Polizei zurückgewiesen hat (s. dazu meine Beiträge hier, hier, hier und hier), startet nun eine neuerliche Ämterkonsultation. Entgegen…

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