Jugendgerichtshilfe hält nichts von Beschuldigtenrechten

Mein Mandant ist 16. Ihm wird ein Einbruchsdiebstahl vorgeworfen. Ich habe ihn darauf vorbereitet, dass sich die Jugendgerichtshilfe bei ihm melden wird und ihm geraten, keine Angaben zum Tatvorwurf zu machen. Die Jugendgerichtshilfe hat ihm schriftlich einen Termin mitgeteilt, an dem er zu erscheinen habe und auch gleich einen Fragebogen beigefügt, der auf den ersten Blick recht harmlos wirkt. Es werden Fragen gestellt zur Schulausbildung, zur Familie, zu den Hobbies und - zu den Vorwürfen der Anklage. Unter der Rubrik "Äusserung zur vorgeworfenen Tat" heisst es "Die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe stimmen", dann folgen Kästchen mit ja/nein zum Ankreuzen. Das ist dreist! Die Jugendgerichtshilfe soll bei Jugendlichen Straftätern in der Hauptverhandlung ein Votum zur Bestrafung abgeben. Voraussetzung dafür ist freilich, dass die Tat zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen wird. Es ist hingegen nicht Aufgabe der Jugendgerichtshilfe, sich im Vorfeld der Hauptverhandlung gleichsam zum Handlanger der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts zu machen u…

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Erschienen 14. April 2009 auf http://strafverfahren.blogspot.com/.

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