Slowakischer Dr-Titel (doktor práv) darf nicht mit “Dr.” abgekürzt werden
Rechtslupe | 10. Oktober 2011 — In Nordrhein-Westfalen darf der in der Slowakei erworbene akademische Grad „doktor práv“ („JUDr.“) nicht in der deutschen Form …
Gekaufte Dr.-Titel sind auch nicht immer das, was sie scheinen: Der in der Slowakei erworbene akademische Titel “doctor práv” (”JUDr.”) darf in Deutschland nur in der verliehenen slowakischen Form, aber nicht in der Form des “Dr.” als Namenszusatz geführt werden.
In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Arnsberg entschiedenen Fall hatte der Antragsteller, ein pensionierter Amtsrichter und Rechtsanwalt im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm, mit der Juristischen Fakultät der Comenius-Universität in Bratislava gegen einen „Kostendeckungsbeitrag“ von 4.500,00 € zuzüglich $ 500 einen „Vertrag über die Sicherung des Rigorosums und der Verteidigung der Doktordissertation“ geschlossen. In diesem Vertrag wurde das Verfahren zur Erlangung des juristischen akademischen Grades “doctor práv” (abgekürzt: “JUDr.”) durch den Antragsteller geregelt. Einen Monat und sieben Tage später wurde dem Antragsteller nach Einreichung einer Schrift mit deutschsprachigem Titel und Ablegung einer “rigorosen Prüfung” der Titel “doctor práv” verliehen. Nachdem der Antragsteller - bereits mit einem “Dr.” im Namen – beantragt hatte, ihm zu bestätigen, dass er als “doctor práv” berechtigt sei, den Zusatz “Dr.” zu führen, untersagte ihm das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie als Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen die Führung der Bezeichnung “Dr.” und ordnete die sofortige Vollziehung der Untersagung an.
Das Verwaltungsgericht lehnte den hiergegen gerichteten Eilantrag des Antragstellers wegen der offensichtlichen Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung ab. Unter anderem auch Doktorgrade von Hochschulen aus dem Gebiet der Europäischen Gemeinschaft könnten zwar in der verliehenen Form geführt werden. Dies sei beim Antragsteller aber der “JUDr.”, nicht der “Dr.”. Die Gestattung zur Führung des “Dr.” gelte nicht für Doktorgrade, die ohne Promotionsstudien und –verfahren vergeben würden (so genannte Berufsdoktorate) und für Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet seien. Dieser Stufe entspreche das zum Erwerb des “doctor práv” führende Studium nach dem Slowakischen Hochschulgesetz nicht. Dieses teile die Hochschulbildung - offenbar entsprechend der Bologna-Klassifikation - in drei Stufen ein. Dabei werde der Erwerb des “doctor práv” im R…
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. Mai 2009 auf http://www.rechtslupe.de.
Rechtslupe | 10. Oktober 2011 — In Nordrhein-Westfalen darf der in der Slowakei erworbene akademische Grad „doktor práv“ („JUDr.“) nicht in der deutschen Form …
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 3. März 2011 — OLG Köln, Urteil vom 08.10.2010, Az. 6 U 109/10§§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 3, 8 Abs. 1 UWG Das OLG Köln hat en…
Gerhard Kaßing | 8. August 2011 — Doktortitel sind uns wichtig. So wichtig, dass manche es bei ihrem Erwerb nicht gar so genau nehmen. Und - schwupp!! - ist man Ve…
Rechtslupe | 2. September 2010 — Ein Soldat auf Zeit, der an einer Universität der Bundeswehr ein Studium absolviert und dies mit dem Erwerb eines akademischen …
Dies und das ... | 2. Juni 2011 — Sie sind jung, weiblich, emanzipiert - und: erfolgreich! Sie haben ihr Studium beendet und sind nun frisch gebackene Tiermediziner…
Handakte WebLAWg | 6. September 2006 — Auch Promotionsabschlüsse anerkannter ausländischer Hochschulen helfen nicht immer weiter. Ein Anwalt aus Südhessen fertigte …
Dr. Graf | 1. September 2011 — Rechtsnormen: §§ 3, 4 Nr. 11 UWG; § 57 HSGSH; § 43 StBerG Das OLG Schleswig hat mit Urteil vom 26.05.2011 (Az. 6 U 6/10) eine…
Dies und das ... | 30. November 2010 — Sie sind jung, weiblich, emanzipiert - und: erfolgreich! Sie haben ihr Studium beendet und sind nun frisch gebackene Tiermediziner…
Fokus Familienrecht | 8. August 2011 — Doktortitel sind uns wichtig. So wichtig, dass manche es bei ihrem Erwerb nicht gar so genau nehmen. Und - schwupp!! - ist man Ve…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 9. März 2009 — LG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2009, Az. 12 O 284/06 §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG, § 119 Abs. 5 HochschulG Das LG Düsseldo…
Der FONIC Internet-Tarif: Tagesflatrate für nur 2,50 €/Tag! Keine Vertragsbindung, kein Mindestumsatz, keine Grundgebühr! FONIC - Das ist die Wahrheit.