Judgement day
am 23.11.2007 von http://stattaller.blogspot.com/Schon wieder wurde ein uns bereits bekannter Fall entschieden:Das LG Kiel (Az. AZ.: 14 O 125/07; KfH 1) hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Provider KielNet abgelehnt. KielNet sei weder Täter noch Teilnehmer der relevanten Verstöße gegen das …
Antrag auf Sperrung von Pornoseiten vorerst gescheitert
RA Kadelke / Nachdem die Kirchberg Logistik GmbH in ihrem Verfahren gegen Arcor vor dem LG Frankfurt noch erfolgreich war, ist sie nun mit dem gleichen Begehren vor dem LG Kiel gegen den Provider Kielnet gescheitert. Interessant an der Begründung ist, da…
Access-Provider muss jugendschutzgefährdende Internetangebote nicht sperren
blog ::: medienrecht-informationen / Der schleswig-holsteinische Provider Kielnet muss es nicht verhindern, dass Internetnutzer über ihn Zugang zu den Erotik-Angeboten YouPorn.com und Privatamateure.com erhalten. Das Landgericht Kiel hat einen entsprechenden Antrag auf eine einstwe…
Access-Provider muss jugendschutzgefährdende Internetangebote nicht sperren
JuracityBlog / Der schleswig-holsteinische Provider Kielnet muss es nicht verhindern, dass Internetnutzer über ihn Zugang zu den Erotik-Angeboten YouPorn.com und Privatamateure.com erhalten. Das Landgericht Kiel hat einen entsprechenden Antrag auf eine einstwe…
LG Kiel zu youporn.com: Keine Störerhaftung des Accessproviders
kielanwalt.de / Bei MIR nachzulesen sind die Leitsätze der aktuellen (abweisenden) Entscheidung der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kiel (Urteil vom 23.11.2007 - Az. 14 O 125/07) im einstweiligen Verfügungsverfahren des Online-Erotikanbieters (Video…
Arcor muß Google nicht sperren...
RA Kadelke / ...sagt die 3. Zivilkammer des LG Frankfurts und folgt in ihrer Begründung dem LG Kiel. Die Leistung der Beklagten sei inhaltsneutral. Sie verfolge weder eigene noch fremde Wettbewerbsinteressen mit konkretem Bezug auf die inkriminierten Internetsei…
Arcor muß Google nicht sperren…
RA Kadelke / …sagt die 3. Zivilkammer des LG Frankfurts und folgt in ihrer Begründung dem LG Kiel. Die Leistung der Beklagten sei “inhaltsneutral”. Sie verfolge weder eigene noch fremde Wettbewerbsinteressen mit konkretem Bezug auf die inkr…
LG Kiel zu youporn.com: Keine Störerhaftung des Accessproviders
kielanwalt.de / Bei MIR nachzulesen sind die Leitsätze der aktuellen (abweisenden) Entscheidung der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kiel (Urteil vom 23.11.2007 - Az. 14 O 125/07) im einstweiligen Verfügungsverfahren des Online-Erotikanb…
