Journalistischer Sachverstand

So macht sich künftig strafbar, wer seinen alten Haartrockner zum Restmüll wirft. Und da nur der belangt werden kann, der auch erwischt wird, muß den Sündern nachgespürt werden. Für die in Abfalleimern herumschnüffelnden kommunalen Müllwarte scheinen spannende Zeiten zu beginnen. Aus der FAZ (FAZ.net) Ärgerlich, so etwas zu sagen, aber einem Heribert Prantl wäre das nicht passiert. Zur Vertiefung…

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Themen: Stgb , Faz
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 23. März 2006 auf http://www.jurabilis.de.

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