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Journalisten: Artikel im E-Paper kosten extra

am 31.08.2006 von LawBlog

Freie Journalisten müssen es nicht akzeptieren, dass ihre Artikel ohne gesondertes Honorar auch im E-Paper einer Zeitung veröffentlicht werden. Das Amtsgericht Köln sprach einem Journalisten ein Honorar von 60,00 € für die Veröffentlichung eines Artikels im E-Paper zu.
Außerdem hält das Gericht Abmahnkosten von 532,90 € …

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