Jörg Tauss und § 184b Absatz 5 StGB

Über ein Jahr nach der Entdeckung von Kinderpornos in seiner Wohnung hat der ehemalige Bundestagsabgeordnete der SPD Jörg Tauss vor Gericht verneint, gegen folgende Vorschrift des Strafgesetzbuches verstossen zu haben: § 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften), 1. verbreitet, 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder 3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. (3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und die kinderpornographischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. (4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt. (5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die aus…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Nummer 1

Erschienen 19. Mai 2010 auf http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Die netzaffine Hausfrau und das Stopschild

Im Namen des Volkers | 29. Juli 2009 — Hausfrau Lieschen Müller, begeisterte Surferin (und Piratin), ist immer auf der Suche nach neuen Kochrezepten für ihre Lieben…

Stgb-e: § 184c StGB-E - Strafbarkeit jugendpornographischer Schriften

Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 29. August 2008 — Der Rechtsausschuss des deutschen Bundestages hat zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/3439) im Bezug auf die gepla…

Strafverfahren wegen Mohammed-Karikaturen gegen “Die Welt”

BERLIN BLAWG | 17. März 2006 — Newsroom berichtet, die Strafanzeige gegen die Tageszeitung “Die Welt” bei der Staatsanwaltschaft Köln beziehe sich auf Volks…

[BMJ] Zypries: § 131 StGB garantiert strafrechtlichen Schutz vor Killerspielen

Recht für Verbraucher | 8. Dezember 2006 — Zypries: § 131 StGB garantiert strafrechtlichen Schutz vor Killerspielen „Das Strafgesetzbuch gewährleistet mit § 131 StGB d…

Operation Mikado

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 11. Januar 2007 — Hoch schlagen die Wellen im Internet zur Operation “Mikado”, der medial inszenierten Aktion der StA Halle, mit der die Überweis…

AG Tiergarten: Beschlagnahmeverfügung für CD “Das Monster bricht aus” / Berichtet von Dr. Damm und Partner

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 11. Januar 2011 — AG Tiergarten, Beschluss vom 11.03.2010, Az. 349 Gs 731/10 §§ 130, 131 StGB Das AG Tiergarten hat für folgenden Titel auf e…

184c Stgb: § 184c STGB - Schluß mit Teeny-Porno !

Strafverteidiger Blog | 16. November 2008 — Am 5. 11. 2008 wurde das Sexualstrafrecht weiter verschärft. § 184 c StGB regelt nunmehr die Strafbarkeit der Verbreitung, des…

Strafbarkeit des Betrachtens von kinderpornografischen Bildern im Internet

Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 16. Februar 2010 — Das Hamburger Oberlandesgericht hat in einem im Wortlaut noch unveröffentlichten Urteil vom 15.02.2010 entschieden, dass bereit…

§ 184c STGB - Schluß mit Teeny-Porno !

Strafverteidiger Blog | 16. November 2008 — Am 5. 11. 2008 wurde das Sexualstrafrecht weiter verschärft. § 184 c StGB regelt nunmehr die Strafbarkeit der Verbreitung, des…

Vorsätzliches Betrachten von Kinderpornographie ist strafbar

Dr. Behrmann & Härtel | 16. Februar 2010 — Wer Bilder mit kinderpornographischem Inhalt im Internet bewusst und gewollt betrachtet, ohne sie herunterzuladen, macht sich stra…