Jörg Kachelmann: Bitte um absehen von Anfragen hinsichtlich des Ablehnungsgrundes - Verweis auf §§ 22 ff. StPO

WIR hätten sowieso nicht gefragt! - Ob manche Journalsietn wie die "gefühlten" Woodwars/Bernsteins von FOCUS und BUNTE (beides BURDA) und Alice Schwarzer (BILD-EMMA) - (mit deren Verhältnis zu Simone de Beauvoir und wiederum eren abweichendem Sexualverhalten( deren "Praktiken") und der Zuführung von Lausemädchen zu JP Sarte (Hirn vernebelt?) wir uns ja inzwischen beschäftigen können) den Hinweis auf §§ 22ff . StPO verstehen, wagen wir allerdings mittlerweile zu bezweifeln. - Zu deren Ungunsten. Die Verteidigung hat außerhalb der Hauptverhandlung schriftlich einen umfangreichen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter und die beisitzende Berufsrichterin eingereicht. Die Kammer prüft das Vorbringen der Verteidigung. Es wird darum gebeten, von weiteren Anfragen hinsichtlich des Ablehnungsgesuches, insbesondere zu dessen Begründung, abzusehen. Hinsichtlich des Entscheidungsverfahrens wird auf die §§ 22 ff. StPO verwiesen. Die Hauptverhandlung wird am kommenden Montag, 13. September 2010, um 09.00 Uhr fortgesetzt. Die Pressestelle weist nochmals darauf hin, dass Sie über den Fortgang des Verfahrens, insbesondere die Entscheidungen der Kammer, zeitnah im Rahmen schriftlicher Pressemitteilungen unterrichtet werden, die auch auf der Homepage des Landgerichts Mannheim eingesehen werden können. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch nochmals darauf hinweisen und um Verständnis bitten, dass aus Gleichbehandlungsgrundsätzen grundsätzlich keine telefonischen Auskünfte über den Fortgang des Verfahrens erteilt werden. Bitte sehen Sie daher von Anfragen ab. Bitte wenden Sie sich zur Aufnahme in den Presseverteiler per E-Mail an mich unter der Adresse hirsch@lgmannheim.justiz.bwl.de. Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann

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Themen: Justiz , Mannheim , Bild , Bwl , Alice Schwarzer , Emma , Kachelmann

Erschienen 6. September 2010 auf http://rechtsanwaeldin.blogspot.com.

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