Jobcenter zahlen für privatversicherte Hartz-Empfänger
Reuters | 18. Januar 2011 — Berlin (Reuters) - Die Jobcenter müssen für privat versicherte Langzeitarbeitslose die Krankenkassenbeiträge übernehmen. Dies…
Berlin (Reuters) - Die Jobcenter müssen für privat versicherte Langzeitarbeitslose die Krankenkassenbeiträge in voller Höhe übernehmen.
Dies entschied das Bundessozialgericht am Dienstag in Kassel. Ein hilfebedürftiger selbstständiger Rechtsanwalt hatte geklagt, dass ein Saarbrücker Jobcenter ihm von den 207,39 Euro an Beiträgen für seine private Versicherung lediglich 129,54 Euro erstattet hatte. Der öffentlichen Hand drohen damit zusätzliche Ausgaben in Millionenhöhe. Nach Angaben der Privaten Krankenversicherung sind bundesweit rund 6000 privat versicherte Menschen betroffen, bei denen es sich überwiegend um ehemals Selbstständige handelt.
Bereits das zuständige Sozialgericht hatte geurteilt, für den Mann müssten die Beiträge komplett übernommen werden. Das Bundessozialgericht schloss sich dieser Auffassung nun an. Zur Begründung betonten die Richter des vierten Senats, dass das Existenzminimum privat versicherter Hartz-IV-Empfänger betroffen sei, wenn die Beiträge nicht vom Träger der Grundsicherung finanziert würden. Das Gericht verwies darauf, dass aufgrund einer seit dem 1. Januar 2009 geltenden Rechtslage privat versicherte Langzeitarbeitslose anders als vorher auch nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln können. Das entsprechende Gesetz weise eine Regelungslücke auf, wie mit solchen Fällen umzugehen sei.
Die geltende Regelung sieht vor, dass das Krankenversicherungsunternehmen den Beitrag zum PKV-Basistarif für einen Hartz-IV-Empfänger halbieren muss. Vom verbliebenen Betrag übernehmen die Jobcenter in etwa den Betrag, der auch für Langzeitarbeitslose in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt wird. Allerdings liegt der Betrag zur GKV regelmäßig unterhalb des PKV-Basistarifs. Die teils erhebliche Differenz können Empfänger von Arbeitslosengeld II jedoch nicht aus ihrem Unterhalt bestreiten. Die Politik hat hierfür bislang keine Regelung gefunden, weshalb das Urteil mit Spannung erwartet worden war.
Erschienen 18. Januar 2011 bei http://www.reuters.com.
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