JM Busemann (Niedersachsen) verteidigt sich gegen “Linzenz zum Geldabholen”

Nach einer PM des Nds. Justizministerium zeigt sich Justizminister Busemann ”befremdet über SPD-Vorstoß zur Anhebung der Haftentschädigung”. In der PM heißt es:

“Nach ausführlichen Beratungen der Justizministerkonferenz hat sich diese mit Ausnahme des Landes Berlin und im Einvernehmen mit der Bundesjustizministerin Zypries (SPD) auf den neuen Entschädigungssatz von 25 Euro pro Tag geeinigt. Dies ist auch in der Bundesratssitzung am 10. Juli 2009 einstimmig beschlossen und anschließend vom Bundestag verabschiedet worden. Somit ist nicht verständlich, dass die SPD die von ihr mitbeschlossene Änderung des Strafrechtsentschädigungsgesetzes nun ändern will”, so der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann. Als falsch wies Busemann den Vorhalt zurück, er habe die Haftentschädigung mit “Lizenz zum Geldabholen” kommentiert. Richtig ist, dass zur Haftentschädigung auch der Ersatz des materiellen Schadens vom Verdienstausfall bis hin zu Rentenversicherungsbeiträgen gehört und dieser zu 100 Prozent zu ersetzen ist. Angesichts einer Fragestellung in der ARD-Fernsehsendung Ratgeber Recht wies Busemann allerdings darauf hin, dass der materielle Schaden natürlich substantiiert dargelegt und bewiesen werden müsse, bevor er bezahlt werde. Dies sei geltendes und nicht nur deutsches Recht. In diesem Zusammenhang fiel die Bemerkung: “Es darf keine Lizenz zum Geldabholen geben.” Andererseits werde jedoch der immaterielle Schaden paus…

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Themen: Berlin , Bundestag , Untersuchungshaft , Ermittlungsverfahren , Bernd Busemann , Haftentschädigung , Haftrecht , U-haft , Anhebung

Erschienen 24. Oktober 2009 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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