Jetzt aber raus aus der „Schmuddelecke“

Unter der sponsored Top-Level-Domain .XXX wird sich dem Online-Markt in Kürze das Portal zur sogenannten Erwachsenenunterhaltung öffnen. Auch wenn die meisten dieser Domains derzeit noch nicht vergeben sind und ein Abruf entsprechender Seiten noch nicht möglich ist, muss dem Werbeslogan der für die Vergabe der .XXX-Domains zuständigen Registrierungsstelle zugestimmt werden: “.XXX isn´t just coming, it´s here!“. Denn tatsächlich sollten Markeninhaber spätestens jetzt tätig werden, wenn sie ihre eingetragene Marke nicht in Verbindung mit einer Internetseite zum Thema Erwachsenenunterhaltung wiederfinden möchten.

Bereits am 28.10.2011 wird die sogenannte Sunrise B-Periode enden, innerhalb derer es Markeninhabern sowie Lizenznehmern mit entsprechender Befugnis möglich ist, durch ein kostenpflichtiges „Opt-out“ (zunächst für zehn Jahre) die Vergabe von solchen Second-Level-Domains zu verhindern, die ihrer Marke entsprechen (www.beispielmarke.xxx). Dafür ist es erforderlich, dass Markeninhaber über eine vor dem 01.09.2011 eingetragene und wirksame Marke verfügen. Bei Wort-/Bildmarken kann das Opt-out für den Wortbestandteil der Marke erfolgen. Grundsätzlich muss die Marke mit der Second-Level-Domain auf die sich das Opt-out bezieht, identisch sein. Allerdings gibt es einige Variationsmöglichkeiten mit Hinblick auf Sonder- und Leerzeichen. Diese Varianten müssen mit in die Überlegungen zum Schutz der Marke einbezogen werden, um einen möglichst umfassenden Schutz zu erreichen. Denn für jede Variante ist ein eigener Opt-out-Antrag zu stellen.

Die Kosten des Opt-outs sind je nach Registrierungsstelle unterschiedlich hoch. Sie liegen ungefähr zwischen einmalig EUR 220,00 und EUR 300,00 pro betroffener Second-Level-Domain. Soll also etwa verhindert werden, dass die Beispielmarke „Beispiel-Marke“ als „www.beispielmarke.xxx“ und als „www.beispiel-marke.xxx“ im Internet auftaucht, müssen zwei Opt-Out-Anträge gestellt und zwei Mal Gebühren entrichtet werden.

Zeitgleich mit dieser Sunrise B-Periode laufen auch die sogenannten Sunrise AT- und Sunrise AD-Perioden aus. Im Rahmen dieser Perioden haben Markeninhaber die Möglichkeit ihren Markennamen und bestimmte Unternehmen der Erwachsenenunterhaltungsbranche Zeichen, welche sie bislang als Second-Level-Domain mit anderweitiger Top-Level-Domain verwenden, nun als Second-Level-Domain mit einer .XXX-Top-Level-Domain zu registrieren, bevor die Registrierung für beliebige Dritte freigegeben wird.

Sollte es zu e…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Opt-out , Gewerblicher Rechtsschutz , Top Level Domain , Sunrise , Second-level-domain , Bieterverfahren , Technology, Media & Telecoms (tmt) , Erwachsenenunterhaltung , Sunrise Ad-period , Sunrise At-period , Sunrise B-period , Xxx-domains
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 11. Oktober 2011 auf http://www.cmshs-bloggt.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Domainrecht: Neue Top Level Domain „.XXX“ wird vergeben

Kanzlei Dr. Schenk | 9. September 2011 — Seit dem 07.09.2011 können bestimmte Internetuser die neue Top Level Domain (TLD) „.XXX“ für ihre Seite registrieren, bzw. ih…

Sunrise-Phase zur Registrierung von Domainnamen unter der neuen TLD “.xxx” von 07.09.2011 bis 28.10.2011

muepe.de | weblog peter müller | 8. September 2011 — Bereits gestern startete die Sunrise-Phase zur bevorrechtigten Registrierung von Domainnamen unter der gerade in der Einführung…

OLG Frankfurt a.M.: vw.de - Zum Anspruch eines Unternehmens gegen die DENIC eG auf Registrierung einer nur aus zwei Buchstaben bes…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 18. Juni 2008 — 1. Die DENIC eG ist Normadressatin des § 20 GWB. Sie hat hinsichtlich der Registrierung der deutschen Top-Level-Domain ".de" eine …

SEWOMA.BERLIN - Neue Top-Level-Domains

BERLIN BLAWG | 28. Juli 2006 — “Jeder Name einer Domain im Internet besteht aus einer Folge von durch Punkte getrennten Namen. Die Bezeichnung Top-Level-Domain (…

Top Level Domain .XXX schon am Ende?

LBR-Blog | 29. März 2011 — Nachdem die „Internet Corporation for Assigned Names and Numbers” kurz ICANN der Vergabe der Top Level Domain „.xxx“ für Inte…

Das Rotlichtviertel im Netz öffnet seine Tore

Recht geblogt | 19. Juli 2011 — Nachdem bereits über die neuen Top-Level-Domains berichtet wurde, die es im kommenden Jahr Markeninhaber ermöglichen, ihre eige…

Vertipper-Domains – Schutz für Markeninhaber

maas_rechtsanwälte | 18. August 2008 — Wer eine erfolgreiche Marke hat, kennt dieses Phänomen: andere wollen sich die Marke zunutze machen, indem sie eine Domain regi…

LG Frankfurt: Kein Anspruch gegenüber DENIC auf Vergabe einer Drei-Buchstaben-Domain

Internet-Law | 9. Februar 2009 — DENIC vergibt keine Domainnamen, die aus zwei Buchstaben bestehen und auch keine Domains mit drei Buchstaben, die einem KFZ-Kennze…

LG Frankfurt am Main: rz.de (Urteil vom 07.01.2009 - 2-06 O 362/08)

muepe.de | weblog peter müller | 4. Mai 2009 — Ein Anspruch gegen die DENIC eG auf Registrierung einer aus zwei Buchstaben bestehenden Second-Level-Domain besteht jedenfalls dan…

8 Mio. de-Domains

Jurabilis | 7. Oktober 2004 — Nun ist es offiziell tatsächlich soweit: Die ccTLD (country code Top Level Domain) für Deutschland erreicht die Marke von acht Mil…