Jetzt im Netz: OLG Hamm zum 24-Stunden-Eildienst

In den vergangegen Tagen ist die Entscheidung des OLG Hamm, Beschl. v. 18.8.09 - 3 Ss 293/08 schon durch die Presse gegangen. Das OLG kritisiert hier die bisherigen Eildienstregelungen der Gerichte, die die seit Jahren bekannten Vorgaben des BVerfG nicht umgesetzt haben. Zumindest seit gestern findet sich die Entscheidung im Volltext im Internet auf der Seite "Justiz-Online" und zwar hier. Sie ist enorm wichtig für alle Strafprozesse und Ordnungswidrigkeitenverfahren - auch und vor allem im Verkehrsrecht (wegen des möglicherweise sich ergebenden Verwertungsverbotes polizeilich angeordneter Blutprobenentnahmen). Zwar ging es im Falle des OLG Hamm diesmal um eine von der Polizei angeordnete Durchsuchungsanordnung, hierbei aber eigentlich nur um die der Annahme von Gefahr in Verzug aufgrund in der Nacht nicht existierenden Eildinstes an den Amtsgerichten. Das OLG hat mittels statistischer Erhebungen aufgezeigt, dass ein 24-Stunden Eildienst normalerweise "Pflicht" ist - nun muss sich das Tatgericht wegen der Rückverweisung wieder mit dem Problem beschäftigen und vor allem mit…

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Themen: Olg Hamm , Die Presse , 24 Stunden

Erschienen 28. August 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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