Jetzt mitzeichnen: Petition zur Freiwilligkeit der elektronischen Aufzeichnung des Energie-Verbrauchsverhaltens in Wohnungen

Ich habe bei dem Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, die fordert, jedem Wohnungsnutzer das Recht zu geben, jederzeit den Austausch elektronischer Geräte zur Erfassung des Verbrauchs von Energie, Wasser usw. in seiner Wohnung („intelligente Zähler“/“Smart Meter“) gegen herkömmliche Stromzähler, Wasserzähler usw. zu verlangen. Diese Petition kann ab heute auf der Petitionsseite des Deutschen Bundestags mitgezeichnet werden.

Hintergrund: „Intelligente Zähler“ bedrohen die Unverletzlichkeit unserer Wohnungen. Mithilfe der elektronischen Verbrauchsaufzeichnungen dieser Geräte kann unsere Anwesenheit und unser Verhalten in unserer Privatwohnung in bisher ungekanntem Maße nachvollzogen und ausgewertet werden. Aus den Schwankungen des Stromverbrauchs kann Analysesoftware beispielsweise errechnen, welche Geräte wir zu welcher Zeit und zu welchem Zweck jeweils betreiben und betrieben haben. So kann festgestellt werden, wann wir morgens die Dusche (Wasserboiler) oder den Toaster benutzen, zu welchen Zeiten wir fernsehen und wann wir zu Bett gehen (Licht), wie viele Personen anwesend sind (Verbrauch im Badezimmer), wann wir zuhause, außer Haus oder in Urlaub sind. Auch lassen sich Regelmäßigkeiten und Unregelmäßigkeiten unseres Verhaltens in der eigenen Wohnung ermitteln.

Die Verwendungs- und Missbrauchsmöglichkeiten von Informationen über unser Verhalten zuhause sind hoch: Der Vermieter oder Ehepartner kann unsere Anwesenheit und unser Verhalten zuhause überprüfen. Das Wissen über die in einem Haushalt vorhandenen Geräte kann zu Werbezwecken genutzt werden. Aber auch Polizei oder Geheimdienste können anhand der Daten unser Verhalten zuhause noch nach Monaten nachvollziehen. Schließlich können die Daten zu kriminellen Zwecken verwendet werden. So können Informationen darüber, welche Geräte vorhanden sind und wann üblicherweise niemand zu Hause ist, zur Vorbereitung eines Wohnungseinbruchsdiebstahls verwendet werden. Schon Call-Center-Mitarbeiter haben teilweise Zugriff auf die Daten. Auch Hackern ist es bereits gelungen, unbefugt auf digitale Messeinrichtungen zuzugreifen.

Zurzeit sieht das Gesetz nur vor dem erstmaligen Einbau „intelligenter Stromzähler“ ein Widerspruchsrecht vor. Ist ein elektronisches Messgerät in einer Wohnung aber bereits eingebaut, weil der Vormieter/Vorbesitzer nicht widersprochen hat, wird man es nicht wieder los. Auch den Ausbau anderer elektronischer Aufzeichnungsgeräte (z.B. Wasser) kann man derzeit nicht verlangen. Nur auf der Basis einer dauerhaften Freiwilligkeit des Einsatzes elektronischer Erfassungsgeräte können diese aber überhaupt beim Einsparen von Energie von Nutzen sein. Laut Bundesnetzagentur unterliegt es „erheblichen Zweifeln, ob der verpflichtend vorgegebene Einsatz neuer Messeinrichtungen bei Kunden, die sich nicht bewusst hierfür entschieden haben […], überhaupt geeignet ist, eine Änderung des Verbrauchsverhaltens und d…

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Themen: Juristisches , Metaowl-watchblog , Datenschutz IM Privatsektor , Petition , Toaster , Smart Meter , Intelligente Stromzähler Petition

Erschienen 22. Februar 2011 auf http://www.daten-speicherung.de.

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