Busemann: “Ich lasse keinen raus”—-
Heymanns Strafrecht Online Blog | 14. Januar 2011 — Ein Kommentator zu unserem gestrigen Beitrag zur Sicherungsverwahrung (vgl. hier) im Hinblick auf die neuen Entscheidungen des …
Am Freitag (06.08.2010) hat ein Bund-Länder-Fachgespräch zur Neuregelung derSicherungsverwahrung stattgefunden. Naturgemäß wird darüber dann anschließend in PM berichtet. Es ist schon lesenswert, wie m.E. unterschiedlich das Ergebnis dieses Fachgesprächs gesehen wird.
In der PM des BMJ heißt es unter der Überschrift: “Sicherungsverwahrung: Mehrheit der Länder unterstützt die Bundesjustizministerin” u.a.: “…..Die Länder bekräftigten die Ansicht des Bundesjustizministeriums, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung eine sinnvolle zusätzliche Maßnahme im Rahmen der Führungsaufsicht darstellt. Ich habe die Länder gebeten, dem Bundesjustizministerium weitere Vorschläge zu unterbreiten, wie die Möglichkeiten der Führungsaufsicht optimiert werden können.”
In der PM des JM Busemann aus Niedersachsen heißt es unter der Überschrift: „Gefährliche Straftäter dürfen nicht auf freien Fuß kommen” Justizminister fordert abgestimmtes Konzept des Bundes zur Sicherungsverwahrung ” – ich zitiere vollständig: “HANNOVER. Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann hat sich enttäuscht über die weitgehende Ergebnislosigkeit der heutigen Besprechung der Staatssekretäre über die Sicherungsverwahrung im Bundesjustizministerium (BMJ) geäußert. „In dieser schwierigen Situation hätte ich erwartet, dass das Bundesjustizministerium einen innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Vorschlag mit einer unstreitigen Position zur Behandlung der so genannten Altfälle und der zukünftigen Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung vorlegt”, sagte Busemann. Von einer Unterstützung durch die Länder könne mangels einer entsprechenden Vorlage keine Rede sein.
Hinsichtlich der Altfälle unterstützte Busemann die Position des Bundesministeriums des Inneren, wonach die Gesetzgebungskompetenz hierfür beim Bund liege. „Das folgt zweifelsfrei aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Sicherungsverwahrung aus dem Jahr 2004. Die Bundesjustizministerin ist also eindeutig in der politischen Verantwortung”, so der Niedersächsische Justizminister.
„Ich fordere, dass für als gefährlich eingestufte Straftäter die Sicherungsverwahrung in allen Varianten, ob im Urteil, ob vorbehaltlich oder nachträglich, möglich sein muss. Wer ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung darstellt, darf nicht auf freien Fuß kommen. Vor diesem Hintergrund sind Diskussionen über die Führungsaufsicht und die so genannten elektronischen Fußfesseln nichts als Schatten…
» Vollständiger ArtikelErschienen 9. August 2010 auf http://blog.strafrecht-online.de.
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