Jeder Lautsprecher ein eigenes Radio?

Muss der Betreiber eines Sonnenstudios für jeden zusätzlichen Lautsprecher, der in den Sonnenbankkabinen angebracht ist, eine weitere volle Rundfunkgebühr zahlen? Auf diesen Standpunkt hatte sich der Südwestrundfunk gestellt und einem Studiobetreiber für sieben Kabinenlautsprecher einen rückwirkenden Gebührenbescheid über 2.160,– € zugestellt.

Der Südwestrundfunk hatte die Auffassung vertreten, dass die Lautsprecher jeweils gebührenpflichtige Hörstellen darstellten, weil sie nicht an der Decke des Raumes, sondern jeweils an der Kabinenwand in Höhe des Kopfes der auf der Sonnenbank liegenden Person angebracht seien und deshalb nicht de…

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Themen: Mainz

Erschienen 1. März 2007 auf http://www.lawblog.de.

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