… jede Menge Verkehr

Ich muß schon sagen, wir Berliner Strafverteidiger haben es gut. Wenn Mandanten verhaftet werden, wird der Haftbefehl wird beim Bereitschaftsgericht am Tempelhofer Damm verkündet. Die Untersuchungshaft wird im Moabiter Kriminalgericht vollstreckt, wo später dann auch Haftprüfungen und die Hauptverhandlungen stattfinden. Kanzlei, Bereitschaftsgericht, Untersuchungsgefängnis und Gericht der Hauptsache - alles im Umkreis von weniger als 10 km.

Anders sieht das in Brandenburg (und wohl auch in allen anderen Flächenstaaten) aus. Die Mandantin wurde in Berlin verhaftet. Die Verkündung des Haftbefehls des Amtsgerichts Neuruppin fand im Berliner Bereitschaftsgericht statt. Dann wurde die Mandantin in die JVA Luckau-Duben verschubt.

Der Termin zur mündlichen Haftprüfung findet in Neuruppin statt. Dann wird die Mandantin im Schubbus 164 km hin zum Gericht und 164 km wieder zurück in die JVA chauffiert transportiert. Und wenn dann die Hauptverhandlung mit mehreren Verhandlungstagen beginnt, gibt es jede Menge Verkehr.

Und warum sperrt man die Mandantin nicht in Neuruppin ein? W…

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Themen: Brandenburg

Erschienen 13. September 2008 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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