Je früher der Morgen, desto wichtiger die Mandanten
am 21.10.2006 von strafblog
Samstag Morgen, 7:25 Uhr. Eine mir bislang nicht bekannte Frau erreicht mich über meine Rufumleitung auf Mallorca. Ihr Vater sitzt seit mehr als 3 Monaten in U-Haft. In Berlin. Ob ich mich um ihn kümmern könne. Nein, ein Wahlverteidigerhonorar könne sie nicht zahlen und der Vater sei auch mittellos. Ich solle doch bitte als Pflichtverteidiger tätig werden. Mein zarter Hinweis, dass ich weder von Mönchengladbach noch von Palma aus als Pflichtverteidiger in Berlin tätig werden könne, da ich dann noch Geld mitbringen müsse, um verteidigen zu dürfen, verhallt ungehört. Dem Mann müsse doch geholfen werden. Ich weise darauf hin, dass es in Berlin zahlreiche Strafverteidiger und Rechtsanwälte gebe, welche aufgrund der räumlichen Nähe eher als Pflichtverteidiger in Betracht kommen. Unsere Kanzlei sei ihr aber empfohlen worden, insistiert die Dame. Ich weise darauf hin, dass heute Samstag ist, außerdem noch ziemlich früh, und dass ich derzeit auf Mallorca weile und dass das Telefonat aufgrund der Rufnummernweiterleitung über mein deutsches Handy für mich ziemlich teuer wird, ohne dass ich ernsthaft mit einer Kostenerstattung rechnen kann. Das interessiert die gute Frau wenig, schließlich geht es um ihren Vater. Ich beende das Telefonat schließlich mit dem Hinweis, wegen eines in Berlin ansässigen Verteidigers könne sie sich an die dortige Anwaltskammer oder an einen Anwaltssuchservice wenden. Die Reaktion auf diesen Ratschlag höre ich mir nicht mehr an und drücke die verhinderte Mandantin weg. Dann ist erst einmal ein Gute-Morgen-Kaffee fällig. Da sonst noch niemand wach ist, wünsche ich mir selbst ein schönes Wochenende.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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