J!Cast: Staatliche Überwachung von E-Mails
am 05.07.2008 von Telemedicus
Der aktuelle J!Cast dreht sich rund um Fragen der E-Mail-Überwachung. In Ermittlungsverfahren geschieht es gelegentlich, dass die Staatsanwaltschaft auf E-Mails von Verdächtigen zugreift, um möglicherweise wichtige Informationen zu erlangen. Das Problem ist jedoch: Die Überwachung von E-Mails ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt.
Allerdings kommen zwei Befugnisnormen in Betracht, die die Staatsanwaltschaft zur E-Mail-Überwachung berechtigen könnten.
Zum einen gibt es § 100 a StPO, der die Telekommunikationsüberwachung regelt. Aber: Handelt es sich bei der Überwachung von E-Mails, die meist bereits vom Adressaten abgerufen worden sind, überhaupt noch um Telekommunikation? Inwiefern ist eine E-Mail mit einem Telefongespräch vergleichbar? Alternativ könnte auch § 94 StPO, …
LG Hamburg: Rechtsgrundlage für Überwachung von E-Mail-Postfächern
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weniger Überwachung… ?!?!
h.L. / Ganz entgegen des allgemeinen Trends zur Überwachung der Bundesbürger hat sich am 1.1. auch § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 TKÜV geändert und die Belastung reduziert. Die TKÜV bestimmt die genauen Anforderungen an die Überwachung der Telekommunikation…
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Videoüberwachung am Arbeitsplatz
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E-Mail-Überwachung: Kostenloses Tool für kleine Provider
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E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz
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