Jauch muss Abbildung auf “Nullnummer” dulden

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18.11.2010, Az: I ZR 119/08) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob der Moderator Günther Jauch es dulden muss, wenn sein Abbild auf der “Nullnummer” eines Magazins ohne sein Einverständnis abgedruckt wird.

Mit einer “Nullnummer” wird die Einführung eines neuen Magazins vorbereitet und beworben. In den regulären Handel gelangt diese Ausgabe nicht. Jauch war auf der “Nullnummer” des Magazins “Markt & Leute” ohne Einverständnis abgebildet worden.

Der BGH stellte jetzt fest, dass Jauch als Person der Zeitgeschichte dies zu dulden hätte. Die Interessenabwägung zwischen sein…

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Themen: Pressefreiheit , Nullnummer
Rechtsgebiet: Persönlichkeitsrecht

Erschienen 19. November 2010 auf http://www.bella-ratzka.de.

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