Jan Ullrich mauert auch weiterhin
am 18.07.2006 von strafblog
In einer 24-zeiligen Presseerklärung hat Jan Ullrich sich nunmehr öffentlich zu Wort gemeldet und zu den gegen ihn erhobenen Dopingvorwürfen Stellung genommen, berichtet faz.net in einem gestrigen Beitrag. Er habe eindeutige Beweise für seine Verstrickung in den Dopingskandal gefordert und sich auf die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung berufen. „In einem Rechtsstaat gilt nicht nur für mich, sondern für jeden anderen Menschen auch die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil bewiesen wurde“, heißt es in der Erklärung. Ein klares Dementi gibt es in der Erklärung ebenso wenig wie eine Mitteilung, dass er bereit sei, etwa mittels DNA-Gutachten an der Aufklärung mitzuwirken. Zuvor hatte Ullrichs Manager Wolfgang Strohband bestätigt, daß die Anwälte dem Fahrer von einer DNA-Analyse abgeraten haben. Ein solcher Gentest wäre die einfachste Methode, die Vorwürfe aus der Welt zu räumen, die besagen, der Tour-Sieger von 1997 habe mit roten Blutkörperchen angereichertes Eigenblut von den Ärzten Eufemiano Fuentes und Jose Merino Bartes erhalten. Bei Fuentes waren mehrere Blutbeutel mit der Aufschrift Jan sichergestellt worden.
Meine Meinung: Als Verteidiger im Strafverfahren halte ich natürlich die Unschuldsvermutung hoch. Vorliegend geht es aber nicht um ein Strafverfahren gegen Ullrich, sondern um sauberen Sport. Es spricht vieles dafür, dass auch und gerade im Radsport auf Teufel komm raus gedopt wird, und wer erwischt wird, der muss halt mit einer Sperre oder mit seinem Karriereende rechnen. Wir wissen aus anderen Verfahren, dass Ehrenerklärungen und Unschuldsbeteuerungen oft nur wenig wert sind, man denke etwa an den Fall Christoph Daum. Wenn andererseits bei derart schweren Belastungen, wie sie im Fall Ullrich vorliegen, keine plausiblen Erklärungen erfolgen und auch die Mitwirkung an der Aufklärung verweigert wird, dann lässt das Schlussfolgerungen zu, die zwar in einem Strafverfahren nicht für eine Verurteilung ausreichen würden, aber gleichwohl Bände sprechen. Eine Umkehrung der Beweislast ist strafrechtlich zwar nicht möglich, sportlich aber gefordert und arbeitsrechtlich vielleicht geboten. T-Mobile hat als Ullrichs Arbeitgeberin die Kündigung bereits in Aussicht gestellt, falls von dessen Seite keine eindeutigen Erklärungen erfolgen. Ullrichs sportlicher Leiter Rudy Pevenage hat die Kündigung bereits erhalten. Für Ullrich selbst befürchte ich auch nichts Gutes.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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