Jahrzehnte altes Sparbuch: Bank in der Beweispflicht
Legt ein Bankkunde ein Sparbuch mit einem Guthaben vor, bei dem die letzte Eintragung Jahrzehnte zurück liegt, so muss die Bank beweisen, dass sie das Guthaben ausgezahlt hat.
Dies hat der für Bankrecht zuständige 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle (OLG) mit Urteil vom 18. Juni 2008 klargestellt (Aktenzeichen: 3 U 39/08).
Der Kläger hatte im Jahre 1971 ein Sparkonto eröffnet und das Sparbuch zur Sicherheit für ein Bauspardarlehen an eine Bausparkasse übergeben. Obgleich das Darlehen bereits im Jahre 1982 erledigt war, sandte die Bausparkasse dem Kläger das Sparbuch erst im Jahre 2005 zurück. Dieser verlangte von der Bank die Auszahlung des im Sparbuch ausgewiesenen Guthabens von rund 8.000 €. Die Bank weigerte sich mit der Begründung, der Kläger habe das Konto bereits 1982 aufgelöst und das Guthaben ausgezahlt erhalten. Dies ergebe sich aus ihren internen Bankunterlagen, die sie jedoch nur in Form unvollständiger “Kontoverdichtungen” vorlegen konnte.
Das Landgericht Stade wies die Zahlungsklage in erster Instanz ab, weil es der Bank aufgrund des großen Zeitablaufs praktisch unmöglich sei, den ihr obliegenden Nachweis einer Auszahlung des Guthabens zu führen. Stattdessen hätte der Kläger beweisen müssen, dass die Bank nicht an ihn gezahlt habe.
Die Berufung des Bankkunden war erfolgreich. Der Senat betont in seinem Urteil, dass das Sparbuch im Rechtsverkehr grundsätzlich den vollen Beweis für das Bestehen des ausgewiesenen Guthabens erbringt. Anders lautende bankinterne Unterlagen könnten dem auch nach Ablauf einer große…
» Vollständiger ArtikelKommentare zu "Jahrzehnte altes Sparbuch: Bank in der Beweispflicht":
die bank hat das Sparbuch verloren
meine geld bekomme ich nicht
habe auch einen Anwalt eingeschalten er hat verloren und ich hatte kosten von 600.-Euro
die Bank sagte das Sparbuch sei verjährt
Gruß
Barbara
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