Jahresurlaub verfällt nicht durch Krankheit des Arbeitnehmers

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht deswegen verliert, weil er den Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen konnte. Der nicht genommene Jahresurlaub ist abzugelten. In seinem Urteil vom 20. Januar 2009 legt der Gerichtshof der Europäi…

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Themen: Urlaub , Arbeitnehmer , Urlaubsabgeltung , Arbeitsunfähigkeit , Jahresurlaub , Urlaubsanspruch , Jahresurlaub Verfällt

Erschienen 24. Januar 2009 auf http://www.anwalt-kiel.com.

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Kommentare zu "Jahresurlaub verfällt nicht durch Krankheit des Arbeitnehmers":

13. Februar 2009 von Thomas Muth — Ich bin seit August 2008 wegen einem
Bandscheibenvorfalls Krank.Vor kurzen hat mir der Orthopäde schriftlich erleutert,daß ich meinen beruf als Taxifahrer nicht mehr ausüben könne.

Deshalb war ich heute bei meinem Arbeitgeber und ihm mitgeteilt das ich ihm Kündigen müsse.Mir stehen aber noch 15tage alten Urlaub und 8tage neuen urlaub zu.Jetzt ist mein Chef der meinung er brauche mir diese
tage nicht zu bezahlen.
Kann mir jemand helfen und einen rat geben.
MFG Thomas Muth
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