Jahressteuergesetz 2007 im Finanzausschuss
am 23.11.2006 von http://www.meisen.info
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat den Entwurf der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2007 in geänderter Fassung angenommen. Die Koalitionsfraktionen hatten 34 Änderungsanträge zum Regierungsentwurf vorgelegt, die der Ausschuss mehrheitlich annahm. Sieben Änderungsanträge der FDP sowie vier Änderungsanträge der Bündnisgrünen sowie ein Entschließungsantrag dieser Fraktion fanden dagegen keine Mehrheit.
Eine wesentliche Änderung am Regierungsentwurf stellt der Verzicht auf eine Regelung dar, wonach Steuerschulden eines Schuldners nach Eröffnung der Insolvenz als “Masseverbindlichkeiten” gelten sollten. Damit hätte der Fiskus die Möglichkeit erhalten, seine Steuerausfälle zu begrenzen und eine “Ungleichbehandlung” zwischen ihm und den übrigen Gläubigern zu beseitigen. Die Koalitionsfraktionen unterstrichen, der Verzicht auf diese Regelung sei auf Bedenken der Rechtspolitiker zurückzuführen gewesen. Die Problematik der Steuerausfälle im vorläufigen Insolvenzverfahren bedürfe noch weiterer Erörterung, hieß es. Daher solle sie in einem anderen Gesetzgebungsverfahren spätestens im kommenden Jahr geregelt werden. Die Bündnisgrünen und die FDP hatten in ihren Änderungsanträgen ebenfalls die Streichung dieser Regelung vorgeschlagen.
Ein weiteres Anliegen der Oppositionsfraktionen betraf die pauschale Besteuerung von Sachzuwendungen eines Arbeitgebers an seine Beschäftigten oder Kunden. Hier hatte der Regierungsentwurf einen pauschalen Steuersatz von 45 Prozent vorgesehen, den die Koalitionsfraktionen nun auf 30 Prozent reduzierten. Daneben wurde die Begrenzung auf den Höchstbetrag von 10.000 Euro jährlich so gestaltet, dass sie nicht nur für alle insgesamt im Wirtschaftsjahr gewährten Zuwendungen gilt, wie es die Regierung vorgesehen hat, sondern auch für jede einzelne Zuwendung. Damit können einzelne Zuwendungen pauschal besteuert werden, bis der Höchstbetrag von 10.000 Euro erreicht ist. Dagegen wird es bei der rückwirkenden Besteuerung von Steuerstundungsmodellen zum …
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Jahressteuergesetz 2007
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Haushaltsausschuss stimmt der Mehrwertsteuererhöhung auf 19% zu
Anwalt bloggt / Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag der Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent und der Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um zwei auf 4,5 Prozent zum 1. Januar 2007 zugestimmt. Bei der Beratung des Entwur…
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STEUERRECHT / Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heute Vormittag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der FDP die steuerliche Förderung des Einbaus von Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw befÅ
