Jahressteuergesetz 2007

Mit dem jetzt vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007 kündigen sich wieder neue Änderungen im Steuerrecht an. So werden zahlreiche steuerrechtliche Änderungen umgesetzt, die aufgrund des vorzeitigen Endes der 15. Legislaturperiode im Jahr 2005 nicht mehr verwirklicht werden konnten und die jetzt zum großen Teil zum 1. Januar 2007 in Kraft treten sollen.

Neben Anpassungen an das EU-Gemeinschaftsrecht sind auch Regelungen enthalten, mit denen die Bundesregierung auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs reagiert und Forderungen des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages umsetzt.

Hervorzuheben sind insbesondere folgende zwei Änderungen:

Die eingeschränkte Verlustberücksichtigung bei Steuerstundungsgestaltungen wird künftig für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten (Anordnung der entsprechenden Anwendung des § 15b EStG durch den neuen § 20 Abs. 2b EStG). Damit wird auf das Auftreten neuer Steuerstun­dungsgestaltungen am Markt reagiert. Diese Neuregelung soll bereits für den gesamten Veranlagungszeitraum 2006 gelten.

Sodann soll auf die Rechtsprechung des BFH zur steuerlichen Behandlung von Sonderzahlungen, Gegenwertzahlungen oder Sanierungsgeldern eines Arbeitgebers an kommunale, kirchliche und betriebliche Zusatzversorgungskassen und an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder mit folgenden Regelungen reagiert werden:

Einführung einer zunehmenden Steuerfreistellung von nach dem 31. Dezember 2007 geleisteten, laufenden Zuwendungen des Arbeitgebers zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten Altersversorgung der Arbeitnehmer. Entsprechend gibt es einen langfristig gestreckten, stufenweisen Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung dieser Zuwendungen, § 3 Nr. 56 EStG. Die Einführung einer Pauschalbesteuerungspflicht in Höhe von 15% für Sonder- und Gegenwertzahlungen sowie Sanierungsgelder des Arbeitgebers für eine nicht kapitalgedeckte Altersversorgung an kommunale, kirchliche und betriebliche Zusatzversorgungskassen(einschließlich VBL), § 40b EStG.

Diese beiden Maßnahmen für sich genommen führen zu Steuerminder­einnahmen aller Gebietskörperschaften von rund 190 Millionen Euro bei voller Jahreswirkung.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Einkommensteuer
Rechtsgebiet: Verfassungsrecht

Erschienen 23. August 2006 auf http://www.meisen.info.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

“Deutsches Steuerrecht wird modernisiert und fortentwickelt”

STEUERRECHT | 23. August 2006 — Mit dieser plakativen Überschrift beginnt die Pressmitteilung Nr. 102/2006 des Bundesministeriums der Finanzen (BMF): “Zur he…

Abbau von “Steuervergünstigungen”

Blickpunkt Recht & Steuern | 1. Dezember 2005 — Das Bundeskabinett hat zwei zwei Vorhaben zum Abbau angeblicher Steuervergünstigungen auf den Weg gebracht: Neben einem “steuer…

Geplante Steueränderungen - Einkommensteuer

Blickpunkt Recht & Steuern | 12. Dezember 2005 — Nach den derzeit vorliegenden Gesetzesentwürfen sollen folgende Bestimmungen im Bereich des Einkommensteuerrechts geändert werd…

BMF-Schreiben vom 12. November 2010 – IV C 6 – S 2144-c/07/10001 -

STEUERRECHT | 16. November 2010 — Betriebliche Altersversorgung; Auswirkungen des Gesetzes zur Struktur des Versorgungsausgleiches (VAStrRefG) auf Unterstützungs…

Weitere Kappung von Steuerstundungsmodellen geplant

Steuerblog | 21. Juli 2006 — Für Verluste aus Vermietung und Verpachtung oder Verluste aus Gewerbebetrieb, die aus so genannten Steuerstundungsmodellen resu…

Steuermathematik

Steuerpraxis | 17. Dezember 2009 — Hat der Steuerpflichtige neben außerordentlichen Einkünften i.S. von § 34 Abs. 2 EStG auch steuerfreie Einnahmen i.S. von § 32b…

Teure Geschenke – § 37b EStG

Dr. Schmitz & Partner | 7. Februar 2012 — Mich trifft der Schlag in Form eines Steuerbescheides aufgrund einer Lohnsteueraußenprüfung. Wir sollen pauschal die Steuern …

BMF-Schreiben vom 25. November 2011 – IV C 5 – S 2333/11/10003 -

STEUERRECHT | 5. Dezember 2011 — Steuerliche Behandlung von Finanzierungsanteilen der Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst; Um…

Sonderzahlungen an Zusatzversorgungskassen nur vorübergehend steuerfrei

Steuerblog | 18. Juli 2006 — Das Bundesfinanzministerium wendet zwar die günstige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Sonderzahlungen an Zusatzversorgung…

überentnahmen Berechnung: Überentnahme

Blickpunkt Recht & Steuern | 7. Juni 2006 — Schuldzinsen sind gemäß § 4 Abs. 4a EStG nicht einkommensmindernd als Betriebsausgaben abziehbar, soweit sie auf Überentnahmen …