Jahresgeschäftsbericht des Niedersächsischen FG: Verfahrensdauer geht weiter zurück
Das Niedersächsische Finanzgericht hat jetzt seinen ausführlichen Jahresbericht für das abgelaufene Jahr 2008 vorgelegt. Danach ist die Zahl der neu eingegangenen Verfahren gegenüber den Vorjahren weiter zurückgegangen. Im Jahr 2008 sind insgesamt 7.078 Verfahren beim Niedersächsischen FG eingegangen. Daraus ergibt sich ein Rückgang bei den neu eingehenden Verfahren von fast 3 % gegenüber der Zahl des Vorjahres. Bundesweit sind die neu eingegangenen Verfahren allerdings mit rd. 5% noch stärker zurückgegangen.
Besonders erfreulich entwickelt sich seit einigen Jahren die durchschnittliche Verfahrensdauer der Klageverfahren. Während diese im Jahr 2006 beim Niedersächsischen FG noch über 22 Monate betrug, hat sie sich bereits im Jahr 2007 auf 20 Monate verringert. Nunmehr liegt sie bei genau 19 Monaten, während sie im Bundesdurchschnitt 18 Monate beträgt. Dabei liegt die Verfahrensdauer der durch eine Sachentscheidung erledigten Verfahren bei durchschnittlich knapp 27 Monaten (Bundesdurchschnitt 25,4 Monate). Hervorzuheben ist, dass mehr als 51 % der Verfahren innerhalb eines Jahres und mehr als 69 % der Verfahren innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen wurden.
Bei den Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Niedersächsischen FG im Jahr 2008 3,9 Monate. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Niedersächsischen FG liegt damit unter dem Bundesdurchschnitt von 4 Monaten.
Erfreulich hat sich auch die Zahl der Erledigungen entwickelt. Gegenüber 2007 haben sich die Erledigungen (Klageverfahren und Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz) auf insgesamt 8437 Verfahren erhöht (Vorjahr: 8.382). Demgegenüber hat sich diese Zahl im Bundesdurchschnitt um rd. 3 % verringert. Zum 31.12.2008 waren beim Niedersächsischen FG nur noch 7.165 Verfahren anhängig, während zum 31.12.2007 die Zahl der anhängigen Verfahren sich noch auf 8.670 belief. Dies entspricht einem Abbau der Bestände von mehr als 17 %. Damit stimmt der Bestand an unerledigten Verfahren fast mit der Gesamtzahl der im Jahr 2008 neu eingegangenen Verfahren (7078) überein. Zum Vergleich: In den Vorjahren überstiegen die Bestände der unerledigten Verfahren noch um rd. 25 % (2006) bzw. 15 % (2007) die Zahl der Neueingänge. Auch im Bundesdurchschnitt ist ein Rückgang der unerledigten Verfahren zu verzeichnen. Allerdings beträgt hier der Rückgang auf insgesamt 63.100 Verfahren (Klageverfahren und Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz) lediglich etwas mehr als 6 %.
Auch im Jahr 2008 haben die Richterinnen und Richter des Niedersächsischen FGs, die in insgesamt 16 S…
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Rechtsgebiet: Verfassungsrecht
Erschienen 29. Juni 2009 auf http://www.steuerrechtblog.de.
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