Verschärfte Kontrolle bei der steuerfreien Geldanlage
Steuerpraxis | 26. April 2010 — Mit einer Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung vom Fiskus fließen Zinsen brutto aufs Konto. Diese steuerfreie Auszahlung wird künft…
Wer bis Silvester Ausgaben vorzieht und Einnahmen aufschiebt, kann die Abgaben an das Finanzamt noch effektiv senken.
Der Steuertarif 2010 verändert sich nur leicht nach unten. Daher kann es sich vorwiegend aus persönlichen Gründen lohnen, Einkünfte noch ins laufende Jahr vorzuziehen oder aber in das kommende Jahr zu verlagern. Das hängt davon ab, welches Gesamteinkommen für beide Jahre kalkuliert wird. Auf das richtige Vorgehen in den verbleibenden Wochen des Jahres weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hin. Maßgebend für den Ansatz von Einnahmen und Ausgaben ist generell der Zufluss, also die Verbuchung auf dem Konto, sofern es nicht um den Bilanzgewinn geht. Wer das 2009 erhaltene Fachbuch erst nach Silvester bezahlt, kann diese Werbungskosten erst 2010 ansetzen. Wird hingegen eine Anzahlung auf die im Januar geplante Fortbildung oder Hausrenovierung noch im Dezember überwiesen, mindert dies das Einkommen 2009. Sollen im Dezember noch Arbeitsmittel angeschafft werden, wirken die sich nur in voller Höhe als Werbungskosten aus, wenn der Einzelpreis netto unter 410 Euro bleibt. Ansonsten muss der Gegenstand abgeschrieben werden, wobei für 2009 nur noch z…
» Vollständiger ArtikelErschienen 4. Dezember 2009 auf http://www.gabler-steuern.de.
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