Übersichtlicher geht es nicht: die neue Startseite von kino.to
kLAWtext | 8. Juni 2011 — Hier ein Screenshot: (zum Vergrößern bitte anklicken) Insbesondere der letzte Satz ("Internetnutzer, die widerrechtlich Ra…
Das Jahresende ist für Filesharer bzw. solche Menschen, die wegen Filesharings abgemahnt wurden (und das ist, wie wir wissen, ganz und gar nicht das selbe), immer sehr spannend - insbesondere, wenn der Verstoß gegen das Urheberrecht bereits drei Jahre zurück liegt. Denn so lange beträgt laut § 102 UrhG (Urheberrechtsgesetz) i.V.m. § 195 und § 199 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die Verjährungsfrist. Müssen auch Nutzer von kino.to jetzt genau so lange zittern? Denn ein Leipziger Richter setzte nun in einer Urteilsbegründung das Streaming von illegalen Filmkopien mit dem Herunterladen gleich, wie beispielsweise golem.de oder die sueddeutsche.de unter Berufung auf eine Pressemeldung der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.) melden. Abgesehen von der juristisch noch nicht geklärten Frage, ob das wirklich so ist, wird man jedoch sagen müssen, dass die Verfolgung der wahrscheinlich Millionen von Tätern nicht mehr möglich sein wird. Selbst wenn auf den Servern von kino.to die IP-Adressen der auf diese illegale Plattform zugreifenden Personen gespeichert sein sollten, so sind die dahinter liegenden Klar-Daten (Name, Adresse des Internetinhabers) in aller Regel längst gelöscht und somit nicht mehr greifbar. Und das gilt sowohl für straf- wie auch für zivilrechtliche Fälle. Außerdem ist es mehr als fraglich, ob die - vermutlich sogar nur mündlich getroffene - Aussage eines Strafrichte…
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. Dezember 2011 auf http://klawtext.blogspot.com/.
kLAWtext | 8. Juni 2011 — Hier ein Screenshot: (zum Vergrößern bitte anklicken) Insbesondere der letzte Satz ("Internetnutzer, die widerrechtlich Ra…
kLAWtext | 20. Januar 2012 — Es ist das Thema heute: Der Filesharer megaupload.com wurde hoch-, einige der Betreiber auch schon festgenommen. Und dabei konnte …
kLAWtext | 12. Oktober 2011 — Möglicherweise haben Sie sich gewundert, dass man in diesem Blog Meldungen nicht mehr kommentieren konnte. Offenbar hatte ich unab…
kLAWtext | 10. August 2011 — Wer Fotos bei ebay-Auktionen einsetzt, ohne hierfür die Rechte zu haben, lebt gefährlich: Abmahnungen sind an der Tagesordnung, au…
kLAWtext | 19. Januar 2012 — Gegen Raubkopien im Internet. Aus Respekt gegenüber Filmschaffenden. Eine Initiative von Constantin Film Hm. Hmmm. Hmmmmmm. Also…
kLAWtext | 21. März 2012 — Verbrechen lohnt sich nicht. Oder doch? Der Betreiber von Internet-Abofallen muss jetzt für fast vier Jahre ins Gefängnis. Fast 70…
kLAWtext | 27. April 2012 — Es ist schon komisch: Da telefoniert eine für die Abmahnung von Filesharing-Übeltätern bekannte Kanzlei, nennen wir sie Waldorf Fr…
kLAWtext | 14. Juli 2011 — Eine Google-Suche nach "Smilies Urheberrecht" erbringt ein buntes Sammelsurium an Meinungen hervor, ob man Smilies nun einfach ein…
kLAWtext | 1. Juli 2011 — In all den Jahren, in denen ich mich mit Abofallen, Branchenbuchbetrug, Gewinnspielmafia und Handyabzocke beschäftige, muss ich im…
kLAWtext | 5. Juli 2011 — Eine Video-Liebesgeschichte Die unheimliche Geschichte der schwebenden Beamten (und die wahre Geschichte dahinter) Dem Recht…
Nutzer von Streamingplattformen laden dort zeitweise auch illegale Filmkopien herunter. Diese Ansicht vertrat der Richter bei der vierten Verurteilung von Beschäftigten von Kino.to.
Jeder, der illegale Streaming-Portale im Internet aufruft, kann sich damit strafbar machen. Dies hat ein Leipziger Richter nun bei der Verurteilung eines Mitglieds der Kerntruppe der Betreiber von kino.to festgestellt.