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Jahrelange Übung bei Nebenkosten

am 13.11.2007 von RA-Blog

Sofern Mietvertragsparteien nicht ausdrücklich die Umlage von Nebenkosten vereinbart haben, kann auch eine konkludente Vereinbarung durch die jahrelange vorbehaltlose Zahlung von Nebenkostensalden durch die Mieter erfolgt sein.

Die Rechtsprechung dazu, nach wie vielen Jahren man von einer jahrelangen Übung und damit von einer stillschweigenden Vereinbarung ausgehen kann, ist sehr uneinheitlich. Der BGH hat mit Beschluss vom 29.05.2000 (XII ZR 35/00) entschieden, dass nach einem Zeitraum von sechs Jahren, in denen Nachzahlungen geleistet wurden, jedenfalls von einer jahrelangen Übung ausgegangen werden müsse. Das LG Heilbronn (NZM 2004, 459) meint, die dritte Zahlung reiche bereits aus, das AG Gießen (NZM 2005, 217) hingegen, es müsste schon achtmal gezahlt werden. Das LG Münster (NZM 2004, 498) ist der Ansicht, fünf Jahre reichten. Dr. Mabuse und das LG Saarbrücken (NZM …

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