Jäger erschießt Hund statt Wildschwein: Jagdschein darf eingezogen werden

Ein Jäger, der meint, auf ein Wildschwein zu zielen, stattdessen aber einen Hund erschießt, verliert seinen Jagdschein. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt bestätigt. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger, der seit fünf Jahren im Besitz eines Jagdscheins ist, im August gegen 20.35 Uhr aus einer Entfernung von ca. 70 m einen Mischlingshund auf einem Wiesengelände erschossen. [...]

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Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 10. September 2006 auf http://www.recht-blog.com.

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Kommentare zu "Jäger erschießt Hund statt Wildschwein: Jagdschein darf eingezogen werden":

16. Dezember 2008 von Fred — Ein Jäger der einen Hund von einem Wildschein nicht unterscheiden kann ist blind. Wenn man nicht genau sehen kann auf was man schießt, dann schießt man nicht. Hätte ja auch ein Mensch sein können.
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