Jackson muss 250.000 Dollar Anwaltsgebühren zahlen

Der Prozess wegen Kindesmissbrauchs vor zwei Jahren hat für Popstar Michael Jackson ein Nachspiel: Ein US-Gericht hat ihn dazu verurteilt, ausstehende Anwaltsrechnungen plus Zinsen in Höhe von rund 250.000 Dollar zu zahlen.

Der ehemalige “King of Pop” muss 216.837 Dollar Gebühren (etwa 157.000 Euro) und 39.177 Dollar (etwa 28.000 Euro) Zinsen an die Kanzlei Ayscough and Marar überweisen, wie aus einem am Montag bekannt gewordenen Urteil des Kammergerichts von Torrance nahe Los Angeles hervorgeh…

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 17. Juli 2007 auf http://log.handakte.de/.

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