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Ja, wir mahnen ab! (Muster für anwaltliche Unterlassungsaufforderung)

am 15.09.2008 von http://www.rechthaber.com

Schon klar, mit Abmahnungen macht man sich unbeliebt. Dennoch outen wir uns heute vor der gesamten Online-Öffentlichkeit: Ja, unsere Kanzlei verschickt Abmahnschreiben. Meistens schämen wir uns nicht einmal dafür.

Das neueste Aha-Erlebnis war der distinguierte 60-jährige Wirtschaftsanwalt in unserer Bürogemeinschaft, der bislang oft über die moderne “Abmahnerei wegen jeder Kleinigkeit” gelästert hatte. Neulich stand er entrüstet vor mir und beschwerte sich: “Nun steht heute zum dritten Mal dieser dreiste BMW-Fahrer auf meinem Tiefgaragenstellplatz, für den ich [unsere Kanzlei ist in der Münchner City] jeden Monat 250 Euro zahle! Da muss man doch etwas machen können!”
Natürlich kann man: Nämlich entweder abschleppen lassen, wenn man 150 bis (in Großstädten) 400 Euro Abschleppkosten verauslagen und später mühsam einklagen will (bei Tiefgaragenstellpätzen kommen Abschleppdienste übrigens oft gar nicht, da technisch zu schwierig). Oder aber man lässt - Sie erraten es - abmahnen, also für die Zukunft zur Unterlassung auffordern. Was übrigens gar nicht funktioniert: die Polizei zu rufen. Die interessiert sich nämlich nur für den öffentlichen Verkehrsraum; bei privaten Stellplätzen hält sie sich dagegen vornehm raus und verweist worauf? Richtig, auf den ordentlichen Rechtsweg mit seinen zivilrechten Abwehr- und Unterlassungsansprüchen.
Ähnlich ist es mit unerwünschter Werbepost. …

Gefährliche und sinnlose Verteidigung gegen Spam-Abmahnung

Aktiv gegen Spam / Die Spammer versuchen natürlich, sich vor den Kosten für die Abmahnung zu schützen. Sehr beliebt dabei ist die folgende Strategie: Der Absender der Werbe-eMail behauptet, er sei bereits von einem anderen, z.B. von einem Mitbewerber…

Abmahnen von Falschparkern ohne Kostenrisiko?

LBR-Blog / Die Kollegen vom Rechthaber-Blog bieten einen Abmahnservice für Falschparker auf der Seite www.parkplatzdieb.de an. Dort können Mieter von Parkplätzen “Parkplatzdiebe” anwaltlich zur Unterlassung auffordern lassen. Grundsätzlich eine…

Abmahnung statt Knöllchen?

RA J. Melchior, Wismar / Das Abmahnen ist ja ohnehin zum juristischen Massensport geworden. Der Kollege Hoenig weist auf eine neue Variante hin: Parkplatzdiebe anwaltlich abmahnen. Das ganze bieten findige Münchener Kollegen natürlich zeitgemäß an - R…

Ich bin jetzt eine Abmahn-Anwältin

Rechthaber / Bereits hier hatte ich mich mit der schockierenden Nachricht geoutet, dass ich für unsere Mandanten Unterlassungsansprüche gem. 1004 BGB geltend mache (vulgo: abmahne). Getreu Wilhelm Busch habe ich jetzt ja nichts mehr zu verlieren und geb…

Drittunterwerfung ist wirkungslos

Aktiv gegen Spam / Ich hatte schon über die Gefährlich- und Sinnlosigkeit der so genannten Drittunterwerfung geschrieben: Der Absender der Werbe-eMail behauptet, er sei bereits von einem anderen, z.B. von einem Mitbewerber des Spam-Empfängers, abgema…

Zur Kritik des LBR-Blog an Parkplatzdieb.de

Rechthaber / Ha, wusst ich’s doch, dass die Kritik des ersten Kollegen nicht lange auf sich warten lässt. Kollege Arno Lampmann findet den Online Service www.parkplatzdieb.de nicht gut (erster Beitrag hier). Er vermutet, dass ich eher selten auf dem Ge…

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