ja, ja, die objektivste Behörde der Welt

Wieder mal - wie so oft - eine Strafverhandlung mit einem Vertreter der Staatsgewalt in schwarzer Robe, genannt und bezeichnet als Staatsanwalt. Und wieder mal ist Herr Staatsanwalt der Ansicht, er müsse einer Schulklasse im Zuschauerraum erklären, was richtig und falsch ist. Obschon mir Herr Staatsanwalt sympathisch ist (ja, auch das räume ich geständig ein), einige Beispiele der Fehlansichten: 1. die Öffentlichkeit muss immer dann aufstehen, wenn der Richter auch aufsteht. Das ist unrichtig. Die Öffentlichkeit als auch die anderen Verfahrensbeteiligten müssen nur in folgenden Situationen aufstehen und dem Gericht hiermit Respekt erweisen: a. Aufruf der Sache; das Gericht betritt den Saal. b. Urteilsverkündung. Ansonsten muss man nicht aufstehen, was nicht heißt, dass man nicht aufstehen darf. Der Gruppen- und Nachahmungszwang ist gewiss hoch, aber es gibt eben keine Pflicht und es ist auch für einen Verteidiger nicht "ungebührliches Verhalten". Mir liegt da eine höchstrichterliche Entscheidung vor... . 2. die Staatsanwaltschaft sei bekanntermaßen "die objektivste Behörde der Welt". Nein. Das Zitat ist zweckentfremdet und schlicht unrichtig. Schicht Sinnverzerrt. Das Zitat geht auf Franz von Liszt zurück, der mal - ewig her - sagte: "[...] die Parteistellung der Staatsanwaltschaft ist durch unsere Prozessordnung besonders verdunkelt worden. Durch die Aufstellung des Legalitätsprinzip, durch die dem Staatsanwalt auferlegte Verpflichtung in gleicher Weise Entlastungs- wie Belastungmomente zu prüfen, könnte ein bloßer Civiljurist [...] zu der Annahme verleitet werden, als wäre die Staatsanwaltschaft nicht Partei, sondern die objektivste Behörde der Welt." Wieder was gelernt. Dann hatte ich noch weiter Verhandlungen, aber immer gemach gemach. Eine Verhandlung war noch interessant. Der Mandant sitzt in Haft und wurde zur Verhandlung vorgeführt. Der Richter ordnete Handfesseln an. Die Wachmeister weigerten sich. Denn der Mandant ist stark gehbehindert und läuft an Krücken. Ohne diese Krücke kommt der Mandant nicht vom Fleck und die Wachmeister konnten das Gericht überzeugen, dass man den Mandanten anders als durch dessen eigene Muskelkraft nicht in den Saal bekäme. Aber er war bzw. ist eh harmlos, der Mandant und war - entgegen der Richt…

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Themen: Robe , Saal

Erschienen 27. Januar 2012 auf http://drnozar.blogspot.com.

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