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Ja, des san d’Bullen

am 08.09.2006 von http://www.lawblog.de

Polizisten dürfen manchmal Bullen genannt werden. Sonst könnte es ja zum Beispiel nicht den “Bullen aus Tölz” geben. Unter anderem dieses Argument hat jetzt einer Frau in Bayern eine Verurteilung wegen Beamtenbeleidigung erspart. Die Familie der Betroffenen hatte in aller Frühe Polizeibesuch. Auf die Frage ihrer Tochter: “San des d’Bullen?” antwortete die verschlafene Frau im Angesicht der Ordnungshüter: “Ja, des san d’Bullen”.
Das Landgericht Regensburg kam zu dem Ergebnis, dass …

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