Packt Ivan Basso aus? Das große Zittern beginnt
strafblog | 7. Mai 2007 — Ich könnte mir vorstellen, dass einige Radprofis jetzt zunehmendes Fracksausen bekommen. Der italienische Radprofi Ivan Basso, …
Das war dann wohl doch nichts mit dem reuigen Doping-Geständnis eines Großen des Radsports. Ivan Basso, Tourzweiter 2005 und Giro-Gewinner 2006, hat seine Ankündigung, mit den Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten und die Karten auf den Tisch zu legen, nicht wahr gemacht. Auf einer heute stattgefundenen Pressekonferenz dementierte er zur Überraschung der anwesenden Journalisten, jemals gedopt zu haben. Er habe lediglich geplant gehabt, sich für die letztjährige Tour zu dopen und deshalb auch Blut bei spanischen Dopingarzt Fuentes gelagert. Aufgrund seiner Suspendierung von der Tour sei es dann aber gerade nicht zum Doping gekommen.
Laut rp-online hatte die Sporttageszeitung “Gazzetta dello Sport” zuvor bereits berichtet, Basso habe schon im Jahr 2004 für Dopingmittel 41.000 Euro an Fuentes gezahlt. 70.000 Euro seien es im Jahr 2006 gewesen.
Der aus der Lombardei stammende Radfahrer gab an, er habe der Staatsanwaltschaft auch keine Namen anderer Radfahrer, die mit Doping in Verbindung stünden, genannt. Er habe sich freiwillig dazu entschlossen, die Versuchung, der er beinahe erlegen wäre, offenzulegen und nehme die zu erwartende Sperre in Kauf. Tatsächlich habe er aber bei keinem Rennen gedopt und alle Erfolge auf ehrlichem Wege errungen.
Na dann …
Das war also wohl nichts mit dem erhofften Durchbruch zur Wahrheit im internationalen Radsport. Ob Ullrich, Basso, Landis oder Armstrong oder wie sie sonst noch alle heißen, keiner hat letztlich etwas Entscheidendes zu gestehen, alle sind sie mehr oder weniger Opfer und niemand hat sich deshalb für irgendetwas zu rechtfertigen. Außer vielleicht - wie jetzt Basso - für eine Versuchung, die nicht in die Realität umgesetzt wurde.
In Italien ist Doping eine Straftat. Ob die italienische Staatsanwaltschaft mit Bassos Erklärungen zufrieden sein wird, muss abgewartet werden. Im Strafrecht gilt der Grundsatz “in dubio pro reo”, da reicht es möglicherweise nicht zu einer Verurteilung. Obwohl ja berichtet wird, die Beweislage sei aufgrund abgehörter Telefonate und abgefangenen sms-Verkehrs zwischen Basso und Fuentes nach dem Giro-Sieg 2006 ziemlich erdrückend. Und es gebe auch Hinweise auf Zahlungen Bassos an Fuentes über Schweizer Konten.
Wie dem auch sei, der Radsport steht unter Doping-Generalverdacht und Bassos Verhalten ist wenig geeignet, Licht ins Dunkel zu bringen. Gleiches gilt für Ullrich und all die anderen. Schade
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