Itzehoer - konfus
am 18.03.2008 von Unfall - Blog
Es geht um Ansprüche einer Arbeitgeberin auf Erstattung von Lohnfortzahlung für einen Arbeitnehmer nach einem Verkehrsunfall. Auf mein entsprechendes Anspruchsschreiben teilt mir die Itzehoer u.a. Folgendes mit:
„Als nur mittelbar Geschädigte hat die Arbeitgeberin Ihres Mandanten keinen eigenen Ersatzanspruch.”
Ach, wirklich? Anders das Gesetz, und zwar § 6 Abs. I EFZG:
Kann der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser dem Arbeitnehmer nach diesem Gesetz Arbeitsentgelt fortgezahlt und darauf entfallende vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Pflegeversicherung sowie zu Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgeführt hat.
Auf nochmaligen entsprechenden Hinweis meinerseits sieht die Itzehoer es zwar ein, zieht aber trotzig 20.- € von der Forderung …
Provinzial und Itzehoer sprechen sich offenbar ab
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Itzehoer - kleinlich, umständlich, unsinnig.
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Itzehoer Versicherungen - Wertminderung und Integritätsinteresse ?
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FEHLENDER HINWEIS
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auchRecht.de / Nach einer Entscheidung des LSG Hessen vom 21.08.2006 (Az.:L 1 KR 366/02). haften Arbeitgeber auch dann für Beiträge zu den Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung), wenn ein Arbeitnehmer fälschlich ihm gegen…
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Kündigung: Krankheit für Sozialauswahl kein Argument
andreas-buschmann.net / Darf der Arbeitgeber bei der betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl “nach Gesundheit” durchführen, gesunde Arbeitnehmer von der Kündigung ausnehmen und Kündigungen nur denjenigen Arbeitnehmern aussprechen, die…
Schadenersatz wegen veruntreuter Gelder
Handakte WebLAWg / Beim Arbeitsgericht Mönchengladbach hat ein Arbeitgeber von einem ehemaligen Arbeitnehmer Schadenersatz in Höhe von über 500.000,00 Euro verlangt. Der Arbeitnehmer wurde zur Zahlung von rund 433.000,00 Euro verurteilt. Der Arbeitnehmer war bei der…
