Bürgerrechtler klagen gegen Apple
Handakte WebLAWg | 29. April 2009 — Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) geht im Streit um die Veröffentlichung angeblicher iTunes-…
Vergangene Woche wurde bekannt, dass Apple die Betreiber der Internetplattform bluwiki mit einer Cease and Desist Letter (entsprechend einer Abmahnung) dazu aufgefordert hat, ein gehostetes Projekt vom Netz zu nehmen, da es gegen Schutzrechte von Apple nach dem Digital Millenium Copyright Act (DCMA) verstoßen könnte.
Es geht dabei um eine verschlüsselte Datei auf neueren iPods und dem iPhone, der iTunesDB. Diese Datei ist nichts anderes als eine Datenbank, in der alle auf dem iPod/iPhone per iTunes gesyncten Musikstücke verzeichnet sind. Wer mit einem anderen Programm als iTunes Musik auf iPod/iPhone laden will und diese dann mit dem Gerät auch abspielen will, muss einen Weg finden sie in diese Datei einzutragen. Bluwiki diente nun als Plattform für ein Projet dessen Ziel es ist, diese Verschlüsselung zu knacken. Apple (bzw. dessen Anwälte) berufen sich bei der Abmahnung auf einen Verstoß gegen den DMCA.
Das Vorgehen schlug in der amerikanischen Tech-/Blogwelt höhere Wellen, was zur Folge hatte, dass die Organisation Electronic Frontier Foundation (EFF) den Beitreibern zur Seite sprang. In einem Blogbeitrag erklärte der erfahrene Jurist Fred von Lohmann, dass Apples Klage nahe zu chancenlos gar hanebüchen sei. Der DMCA schützt in erster Linie technische Mittel, die als Kopierschutz von urheberrechtlich geschützten Werken eingesetzt werden.
Von Lohmann führt in seinem Artikel aus, dass hier die Vorschriften gar nicht zum greifen kommen, da es sich bei der iTunesDB gar nicht um ein urheberrechtlich geschütztes Werk Apples handele, die Plattform Bluwiki weder eine Software anbiete, die diesen Kopierschutz umgeht, sondern lediglich als Informationsaustausch diesbezüglich dient und dass das Projekt letztlich von den Ausnahmen im DMCA hinsichtlich reverse engineering geschützt sei, da es lediglich darum ginge Interoperabilität mit anderen Programmen herzustellen.
Einige wichtige Punkte werden (absichtlich?) allerdings außer Acht gelassen. Das geschützte Werk ist hier wohl nicht die iTunesDB an sich, sondern die Musikstücke, die auf dem iPod abgespielt werden kön…
» Vollständiger ArtikelErschienen 2. Dezember 2008 auf http://www.medien-gerecht.de.
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