IT-Recht Kanzlei stellt Musterimpressum für eingetragene Vereine zur Verfügung
am 29.04.2008 von http://www.it-recht-kanzlei.de/
Der Impressumsgenerator der
IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort auch die Möglichkeit, sich ein
Musterimpressum für einen eingetragenen Verein erstellen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Muster keine individuelle Beratung
ersetzen kann.
Wann entsteht eine Impressumspflicht überhaupt?
Nach § 55 I RStV ist die Angabe
eines Impressums dann nicht notwendig, wenn die Website (oder auch der Blog) allein
privaten oder familiären Zwecken dient. Grundsätzlich also dann, wenn Sie
allein Freunden und Bekannten einen passwortgesicherten Zugang anbieten.
Doch schon wenn Ihre Seite
mittels einer Suchmaschine gefunden werden kann oder etwa einen Werbebanner enthält, ist der rein private Zweck
fraglich. Mit der Folge, dass ein Impressum Pflicht ist. Anwälte, die sich mit
dem Abmahnen solcher Verstöße ein Zubrot verdienen, gibt es inzwischen genug. Achten Sie auf die notwendigen
Pflichtangaben – machen Sie sich nicht angreifbar:
Kontaktdaten
(zu entnehmen: § 55 I Nr.1 RStV)
[Name des Vereins]
wie durch die Satzung bestimmt
Angabe ob e.V.
[Adresse des Vereins]
Angabe eines Postfachs reicht nicht aus!
Tel.: [Telefonnumer]
Vereinsbüro oder Verantwortlicher
Fax: [Faxnummer]
Vereinsbüro oder des Verantwortlichen (nur wenn vorhanden)
E-Mail:
[E-Mail-Adresse des Vereins]
Vertreten durch:
[Funktion]
(zu entnehmen: § 55 I Nr.2 RStV)
Alleinvertretungsbefugnis oder nur gemeinsame Vertretung –
laut Satzung
Wenn Mehrere vertretungsbefugt sind, sind auch alle
aufzulisten
[Name]
Vor- und Nachname
[Anschrift]
auch unter Vereinsanschrift ausreichend
[E-Mail-Adresse der Person]
Idealerweise nicht identisch mit Vereins-E-Mail-Adresse
[Telefonnummer]
Das Impressum gilt für [URL]
Ggf. eine Klarstellung, für welchen Teil das Impressum
gilt. v.a. wenn der e.V. in eine andere Internetpräsenz eingegliedert
ist
Registriert unter
[Registernummer]
beim [Registergericht]
(nach § 5 I Nr.4 TMG)
USt-ID gem. § 27a UStG: [DE ………]
(nach § 5 I Nr. 6 Var. 1 TMG)
Diese Nummer …
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