IT-Recht-Kanzlei meldet erste Aktualisierung des Handbuchs für die IT-Beschaffung im Handel
am 30.05.2008 von http://www.it-recht-kanzlei.de/
Mit dieser Aktualisierung wird der im August letzten Jahres
veröffentlichte EVB-IT Systemvertrag in Abschnitt D kommentiert. Auf der
Grundlage dieses Vertrages können die Beschaffer nunmehr, mit nur einem
Vertragsmuster und unter Einbeziehung maßgeschneiderter AGB komplexe
Systemverträge abschließen.
Beschaffer können auf werkvertraglicher Grundlage die
unterschiedlichsten Leistungen aus einer Hand beziehen. Der Auftragnehmer trägt
dabei die Projekt- und Erfolgsverantwortung für die Vertragsgemäßheit des
Gesamtsystems.
Es bleibt zu hoffen, dass nun auch alsbald ein weiterer
bislang vermisster Vertragstyp folgt, nämlich ein Systemliefervertrag. Ein
solcher Vertragstyp soll die Möglichkeit eröffnen, Systeme auch auf
kaufvertraglicher Basis aus einer Hand zu beziehen, wenn die Lieferung von
Standardleistungen den Schwerpunkt der vertraglichen Leistungen darstellen und
nur im geringem Umfang werkvertragliche.
Die zweite Stufe der Vergaberechtsreform steht nach wie vor
aus. Die Hoffnung, die Neuerungen bereits mit dieser Aktualisierung vorstellen zu können, hat sich leider nicht
erfüllt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat im März dieses Jahres einen
Referentenentwurf zur Modernisierung des GWB und der VgV vorgelegt, der noch in
2008 verabschiedet werden soll. Parallel laufen die Arbeiten an der
Vereinfachung der Verdingungsordnungen. Dennoch gibt es auch jetzt bereits
Neuigkeiten und kleinere Anpassungen im Vergaberecht. …
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