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IT-Recht Kanzlei empfiehlt neue Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ

am 10.03.2008 von IT-Recht Kanzlei - Nachrichten

Es hat lange gedauert. Doch nun scheint endlich Wind in die
Mühlen des deutschen Gesetzgebers zu kommen. Nach der am 1. April 2008 in Kraft
tretenden Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung
des Bundesjustizministeriums gilt ab diesem Datum eine neue Muster-Widerrufsbelehrung
bzw. Muster-Rückgabebelehrung für in Deutschland tätige Händler.


 

I. Hintergrund

Die bisher gültige Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ war
sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung auf massive Kritik
gestoßen, da sie insbesondere in Bezug auf Vertragsschlüsse über das Internet
einige rechtliche Besonderheiten nicht hinreichend berücksichtigte. Wer sich
als Online-Händler auf das gesetzliche Muster verließ und es für seine Zwecke
im Internet einsetzte, begab sich stets in die Gefahr, eine
wettbewerbsrechtliche Abmahnung einzufangen. Online-Händler, die das
gesetzliche Muster auf der Internetplattform eBay einsetzten wurden von einer
Abmahnwelle wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen regelrecht überflutet.


Aufgrund dieser Vorkommnisse hatte das BMJ bereits im
Oktober 2007 einen Diskussionsentwurf für eine neue Muster-Widerrufsbelehrung
vorgestellt, der jedoch aufgrund der vorgesehenen Anhänge und des damit
einhergehenden Umfangs des Musters von 4 DIN A4 Seiten auf heftige Kritik
gestoßen war. Die neue Verordnung verzichtet erfreulicherweise vollständig auf
die zunächst geplanten Anhänge und fällt damit deutlich übersichtlicher aus als
der Entwurf.


Ein weiterer zentraler Kritikpunkt an dem vom BMJ
vorgelegten Diskussionsentwurf war die Tatsache, dass das Muster auch weiterhin
nur als „untergesetzliche” Verordnung und nicht, wie von vielen gefordert, als
formelles Gesetz ausgestaltet sein sollte. Die Verordnung hätte daher auch
weiterhin vor den Gerichten angegriffen werden können. Diesem Kritikpunkt hat
der Gesetzgeber mit der neuen Verordnung zwar noch nicht abgeholfen. Jedoch ist
aus Fachkreisen zu vernehmen, dass das BMJ demnächst Vorschläge für ein formelles
Gesetz unterbreiten wird, das auch Regelungen zu den Mustern (Widerrufs- und
Rückgabebelehrung) enthalten …

BMJ: Neue Muster für Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung ab 01.04.2008

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das Bundesministerium der Justiz hat nunmehr neue Muster für Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung vorgelegt. Die neuen Mustertexte sollen ab dem 01.04.2008 in Kraft treten. Anders als ursprünglich geplant müssen die einschlägigen Geset…

LG Dortmund: Zur Form und zum Inhalt der Verbraucher-Widerrufsbelehrung im Rahmen von eBay-Geschäften (hier: Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, Wertersatzpflicht bei Verschlechterung von Waren, Textform)

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei Verkäufen über die Auktionsplattform eBay ist eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers in Textform vor Vertragsschluss ausgeschlossen. Die zusammen mit dem Warenangebot vor Vertragsschluss ins Internet gestellte Belehrung erfüllt…

OLG Stuttgart: Widerrufsbelehrung im eBay-Handel - Zu Fragen des Beginns der Widerrufsfrist und der Belehrung über die Wertersatzpflicht des Verbrauchers für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme von Waren sowie zum Streitwert bei einer fehlerha

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Widerrufsbelehrung (hier im Internet bei eBay abrufbar), die nicht darüber informiert, dass die Widerrufsfrist nicht vor Erhalt der Belehrung in Textform beginnt verstößt gegen § 312c Abs. 1 BGB, Art. 240 EGBGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10…

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Diskussionsentwurf für neue Muster-Widerrufsbelehrung

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Neues zur Widerrufsbelehrung -Teil 1

auchRecht.de / Es hat sich mittlerweile u.a. halbwegs herumgesprochen, daß bei Internetgeschäften zwischem einem Unternehmer und einem Verbraucher letzterer über das ihm zustehende Widerrufsrecht zu belehren ist, die Regelung auch für Onlineauktionen gilt, die…

OLG Stuttgart zur Widerrufsbelehrung

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Hanseatisches OLG: Werterssatzklauseln & eBay-Handel - Eine erst nach Auktionsende in Textform erteilte Belehrung über eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers bei Verschlechterung der Ware im Fall des Widerrufs genügt den Informationspflichten de

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine im Zusammenhang mit Online-Auktionen bei eBay in das Internet eingestellte Belehrung genügt nicht dem Formerfordernis der Textform gemäß § 126b BGB. Dieses wird nur dadurch erfüllt, dass die Belehrung in dauerhaft verkörperter Form…

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RA Max-Lion Keller

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