Ist Wikipedia selber schuld?
am 21.01.2006 von http://obiterdictum.wordpress.com/
Heute muß ich den ansonsten sehr geschätzten Kollegen Tetzlaff vom Sartorienfelder-Blog und Trautmann vom Law-Blog widersprechen. Die einstweilige Verfügung gegen Wikimedia Deutschland (ich habe hier, hier und hier berichtet) ist keine Lappalie und auch nicht von den Machern der freien Enzyklopädie selbstverschuldet.
Der Inhalt der EV wurde von Wikimedia Deutschland und Heise weitgehend vollständig und korrekt wiedergegeben. Eine Kopie des Originals ist nun hier einsehbar. Daß die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung eingestellt wurde, ist wohl kein Zufall: eine unverhältnismäßigere Maßnahme als die Sperrung eines Links auf Millionen von Artikeln aufgrund der Nennung eines Namens auf einer einzigen, vergleichsweise unbedeutenden Unterseite ist wohl kaum denkbar.
Außerdem muß man sich mit Blick auf das Hauptverfahren fragen, wo wir denn hinkommen, wenn Weiterleitungen auf ausländische Webserver gesperrt werden, nur weil dort der Nachname einer Person der Zeitgeschichte genannt wird. Die Namensnennung von verstorbenen und noch lebenden Personen ist in gedruckten Nachschlagewerken völlig üblich, man denke nur an hunderte Regalmeter voller Enzyklopädien, Who-is-whos, Adels- und Universitätslexika, Branchenhandbüchern etc. Ob eine Namensnennung auf Papier oder im Internet vorliegt, kann rechtlich keinen Unterschied machen.
Für mich ist auch nicht erkennbar, wo das schützenswerte Interesse des Toten liegen soll, nicht in der Wikipedia genannt zu werden. Der Betreffende hat ein leider recht kurzes, aber interessantes Leben geführt und wurde wegen einer vergleichsweise harmlosen Tat zu einer geringen Strafe verurteilt. Das ist auch bei Wikipedia zu lesen. Wenn man den Erben mit Hilfe eines Gerichtes erlaubt, hier Zensur zu üben, sollen dann auch die Erben von Johann Sebastian Bach verlangen können, daß …
Sartorienfelder
Handakte WebLAWg / Sartorienfelder, von Uwe Tetzlaff, ein weitertes Blog: Herzlich Willkommen!...…
Wikipedia - viel Lärm um Nichts
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Sartorienfelder / In den letzten Tagen gab es massive Aufregung über eine einstweilige Verfügung, die Angehörige des Hackers Tron gegen den Wikimedia e.V. erwirkt hatten und die zur Konsequenz hatte, daß die Weiterleitung der Domain wikipedia.de auf de.wikipedia.…
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Wikipedia.de
Streitsache / Blog / Das Amtsgericht Charlottenburg weist die einstweilige Verfügung gegen Wikimedia Deutschland ab. Damit kann der Verein von seiner Domain wikipedia.de wieder uneingeschränkt zur deutschsprachigen Ausgabe der freien Enzyklopädie Wikipedia weiterleite…
» Law-Blog » Wikipedia.de putzmunter - aber selbst zweifelhaft
Das Blog zum IT-Recht, Onlinerecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und angrenzenden Rechtsgebieten; informiert mit Beiträgen, Urteilen und Links.
