Ist das Werben auf (potentiell) urheberrechtsverletzenden Internetseiten abmahnfähig?

Schon Orson Welles hatte erkannt: “ Recht zu haben ist nur halb so schön, wenn kein anderer Unrecht hat.“ Manchmal reicht es aber bereits aus, wenn man dem anderen nicht habhaft werden kann, um ihm das eigene Recht vorzuhalten. Dies gilt insbesondere, wenn es neben dem Recht an sich, auch noch um eine Menge Geld geht. Dies zeigt sich in den letzten Jahren insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen im Internet. Es geht nicht mehr nur darum, die eigentlichen Urheberrechtsverletzer dingfest zu machen, sondern jeden, dem irgendwie eine Verbindung nachgewiesen werden kann. Ob es im Rahmen der Prozesse gegen die Macher von kino.to um die zusätzliche Strafbarkeit der Nutzer beim so genannten Streaming geht (worüber hier bereits ein ausführlicher Blogbeitrag verfasst wurde) oder ob beim Prozess gegen Megaupload die Macher der Seite auch ohne selber rechtswidrige Inhalte hochgeladen zu haben für die Urheberrechtsverletzungen anderer haften sollen, überall sollen alle und jeder in Haftung mit eingeschlossen werden, die sich im weiteren Dunstkreis der Urheberrechtsverletzer bewegt haben. Während in den beiden genannten Fällen die gerichtlichen Entscheidungen noch abzuwarten sind (von der unbegründeten und wohl auch inhaltlich bedenklichen Äußerung eines einzelnen Amtsrichters in Leipzig mal abgesehen) gibt es in einer anderen Frage bereits eine erste gerichtliche Entscheidung.

Im Jahre 2008 hatte das LG Frankfurt a.M. darüber zu entscheiden, ob Unternehmen, die auf Internetseiten mit illegalen Inhalten für sich werben, für die Urheberrechtsverletzungen der Internetseite ebenfalls haften. Um dann in einem kurzen und knappen Urteil zum Ergebnis kommen: Ja. Dies ist insbesondere deshalb interessant, weil der Fall eine ganze Menge komplizierter rechtlicher Probleme aufwirft, die das LG Frankfurt a.M. in seinem Urteil sehr schnell abbügelt. Zunächst begründet das LG Frankfurt a.M. die Haftung des Werbenden für die Wettbewerbsverletzungen auf der Internetseite mit der angeblichen Störereigenschaft des Werbenden. Der BGH hat im Jahr 2002 den Begriff des Störers ins Wettbewerbsrecht eingeführt. Demnach haftet im Wettbewerbsrecht derjenige, der „in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beigetragen hat“. Als Mitwirkungshandlung genügt dabei bereits jede Ausnutzung der wettbewerbswidrigen Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten. Gegen einen solchen Störer hat derjenige, der in seinem Urheberecht verletzt worden ist, den gleichen rechtlichen Anspruch wie gegen den Verletzenden selber. In jüngster Zeit ist der BGH aber immer wieder von der Idee der Störerhaftung abgewichen und hat die Haftung von einer täterschaftlichen Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten abhängig gemacht. Eine solche täterschaftliche Verletzung liegt dann vor, wenn durch ein Handeln im geschäftlichen Verkehr eine zurechenbare Gefahr eröffnet wird, dass Interess…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Frankfurt , Leipzig

Erschienen 10. Februar 2012 auf http://www.behrmannhaertel.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

LG Frankfurt a.M.: Störerhaftung bei Werbung auf illegaler Tauschbörse - Ein Unternehmen, dass auf wettbewerbs- bzw. rechtswidrige…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 31. Mai 2008 — 1. Das Zugänglichmachen indizierter jugendgefährdender, volksverhetzender und gewaltverherrlichender Filme im Wege des Herunterlad…

Werbung bei illegalen Tauschbörsen kann teuer werden

Kurz Pfitzer Wolf | 4. Juni 2008 — In dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 02.01.2008 - Az. 3-08 O 143/07) wurde ein DSL-Anbieter weg…

LG Frankfurt a.M.: Wer auf einer illegalen Filesharing-Plattform wirbt, unterstützt kriminelle Handlungen und ist zur daher zur Un…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 30. August 2010 — LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.01.2008, Az. 3-08 O 143/07, 3/08 O 143/07, 3-8 O 143/07, 3/8 O 143/07 §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; …

Werbebanner auf Raubkopie-Websites wettbewerbswidrig

LBR-Blog | 1. September 2010 — Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Schaltung von Werbung auf einer Website, die Raubkopien und jugendgefährdende Inhalt…

Beweislast bei gesundheitsbezogener Werbung

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 4. März 2009 — Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass Unternehmer, die mit Produkten aus dem Bereich Gesundheitswesen hande…

OLG München: Auf fremder Internetseite Werbender haftet für deren rechtswidrigen Inhalt, wenn er nach Abmahnung keine Gegenmaßnahm…

RA Kadelke | 4. November 2008 — Ergreift ein Werbetreibender, dessen Werbung über sogenannte Affiliateprogramme verbreitet und dabei auf solchen Internetseiten…

OLG München: Haftung für Links auf Internetseite mit rechtswidriger Kopiersoftware

Vertretbar Weblawg | 29. Januar 2006 — OLG München, Urteil v. 28.07.2005 – Az: 29 U 2887/05 - Haftung für Links auf Internetseite mit rechtswidriger Kopiersoftware …

Werbende Pressemitteilung als Anzeige kennzeichnen

Presserecht aktuell | 2. Januar 2012 — Wer eine werbende Pressemitteilung übernimmt, muss die entsprechende Pressemitteilung als Werbung kennzeichnen. Das Landgeric…

OLG München: Affiliate-Werbung auf jugendgefährdenden Internetseiten - Zur wettbewerbsrechtlichen Haftung des Advertisers für Werb…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 30. September 2008 — 1. Insbesondere Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut des Gesetzes wiederholen, sind grundsätzlich als zu unbestimmt un…

OLG Frankfurt: Erkennbarkeit beim Ansprechen von Passanten

Die Werbeansprache | 11. Mai 2011 — Bereits 2007 hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit der Frage beschäftigt (Az. 6 U 24/01), unter welchen Vorausse…