Ist die Veröffentlichung von Bildern eines Kunstwerks ohne Einwilligung des Künstlers zulässig?

Wird ein Kunstwerk ohne die Einwilligung des jeweiligen Urhebers fotografiert, ist darin grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung zu sehen. Das LG Berlin ging auch dann von keiner Ausnahme aus, wenn das Bild in einer Online-Datenbank veröffentlicht wird.

Der Verpackungskünstler Christo und seine bereits verstorbene Frau Jean-Claude realisierten eine Reihe von Kunstwerken, die dadurch gekennzeichnet waren, dass sie verhüllt waren. Eine Foto- und Bildagentur erstellte von diesen Kunstwerken (u.a. vom Berliner Reichstag und dem Pariser Pont Neuf) Fotografien, welche sie anschließend im Internet in ihrer Online-Datenbank verbreiteten. Eine Einwilligung zur Nutzung der Fotografien wurde der Bildagentur vom Künstler nie erteilt.

(via)

In der Folge beschritt der Künstler den Rechtsweg und klagte auf Unterlassung.

Das LG Berlin gewährte ihm im Ergebnis den urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch (Urteil vom 27.09.2011 – Az.: 16 O 484/10). Die Kunstwerke seien als Werke der bildenden Künste nach § 2 I Nr. 4 UrhG geschützt. Werden diese vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht, sei dies als Urheberrechtsverletzung anzusehen. Schließlich sahen die Richter auch keine Schrankennorm als erfüllt an:

Die Richter gingen in ihrer Entscheidung davon aus, dass weder der § 50 UrhG noch der § 51 UrhG die Nutzung erlauben, da sich die Bildagentur zum einen auf kein konkretes Tagesereignis berief, zum anderen wurde sich im Rahmen der Zitatfreiheit auch nicht inhaltli…

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Themen: GG , LG Berlin , Werk , Reichstag , Kunstwerk , Fotografie , Christo , Fotografie-recht , Verhüllt
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 17. Oktober 2011 auf http://netzrecht.org.

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